Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#22
mic hat geschrieben: vor 2 Jahre Ich hatte in der Zeit meines Umbaus hier irgendwo gelesen, dass da jemand eine elektrische Kochplatte montierte und das Kabel aufgewickelt daneben legte. Kabeltrommel dazu gestellt und gut ist.
Genau mit diesem Wissen bin ich auch vorgefahren. Allerdings hat das nicht gereicht und man auf eine Aussensteckdose bestanden. Auch wenn die Aussensteckdose das letzte war, was ich montieren wollte, war es ein paar Stunden später erledigt ....
Zuletzt editiert von ben-71 vor 2 Jahre, insgesamt 1 mal editiert.
#24
mic hat geschrieben: vor 2 Jahre dass da jemand eine elektrische Kochplatte montierte und das Kabel aufgewickelt daneben legte. Kabeltrommel dazu gestellt und gut ist.
Hab ich so gemacht. Auf Nachfrage vorab hat mein Prüfer das vorgeschlagen, da er es so abnehmen konnte. Wir haben beide bekommen, was wir wollten, und es gab keinen Stress. :smile:

Chris
#26
Ich habe mit dem Prüfer aus dem Video Kontakt aufgenommen um sachlich über seine Entscheidungen zu sprechen und darauf hinzuweisen das es oft Unklarheiten bzgl. des Kochers gibt und er uns da helfen kann indem er zeigt auf welcher Basis die Entscheidungen getroffen wurden.

Er referenziert sich vollumfänglich auf das VdTÜV Merkblatt „Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil“ 740

In dem Fall des Sprinters aus dem Video hat er nicht auf eine Zulassung des Kochers zur Verwendung in Innenräumen bestanden, da der nur bei geöffneter Tür benutzt werden kann. Damit handelt es sich nicht mehr um einen geschlossenen Raum – man steht beim Kochen im Freien. Auch diese Möglichkeit wird im Merkblatt explizit beschrieben.

Bzgl. der Fahrzeugklasse referenziert er ebenfalls auf das Merkblatt. Er schrieb:
„Wohnmobile werden national als „So-Kfz (Sonstiges Kraftfahrzeug)“ Wohnmobil oder gemäß Richtlinie 2007/46/EG als Klasse M-Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung (SA) beschrieben. (…) Bei Fahrzeugen, die im Einzelverfahren begutachtet werden, sind nach Vorgabe des Kraftfahrt- Bundesamts die nationalen Fahrzeug- und Aufbauarten und die zugehörige Verschlüsselung zu verwenden. (…) Ist die Zulassung des Fahrzeugs im Ausland vorgesehen, so hat die Beschreibung anhand der EU-Fahrzeugklassen zu erfolgen.“

Eine Abnahme nach §19 Abs.2 StVZO in Verbindung mit §21 StVZO ist definitiv eine Begutachtung im Einzelverfahren.
Damit hat liegt er richtig und er hat es schlüssig erklärt. Die Frage ist nur, warum wird das so gehandhabt? Ich frage mal beim KBA nach :grin:

Gruß Rico
WoMo-Bastler, Knox, Andolini und 4 andere gefällt dies
#27
mic hat geschrieben: vor 2 JahreIch dachte das heisst so.
Im Schein steht: SO. KFZ WOHNM. über 2,8 Tonnen.
Ja genau.

Nur ist das "SO." falsch übersetzt.

Sonderfahrzeuge gab es ganz damals mal bei der Polizei und dem Militär.

Bei unseren Fahrzeugen beutet das: "Sonstige".
Knox, Andolini gefällt dies
#29
Hallo zusammen,

nachdem ich am Wochenende als "Gast" hier gelandet war und sowohl hier, als auch sonstwo im Internet, die Berichte über die Gaskartuschenkocher, bzw. TÜV-Abnahmen bezüglich Kochstelle gelesen hatte, wurde mir etwas mulmig zumute, denn ich hatte vor, am Montag meinen gerade umgebauten Vivaro umschreiben zu lassen. Ich habe dann noch schnell eine kleine Kochplatte mit Schukostecker mit 500 Watt gekauft, da mein Wechselrichter nicht mehr kann und ich vermeiden wollte, dass da dann später sowas steht wie "nur mit Landstrom zu betreiben ..." o.ä., habe den Gaskartuschenkocher (mit Zündsicherung) unten in den Schrank gestellt und stattdessen die Platte in der Schublade festgeschraubt. Den Gaskartuschenkocher habe ich jedoch trotzdem im Auto gelassen, um nachzufragen, wie sich das denn nun genau verhält.

Am Montag fuhr ich dann zum TÜV in Saarburg. Der Prüfer war super nett und schien von meinem neuen "WoMo" sehr angetan :-), Alles okay, auf der Verpackung der Platte war das CE Zeichen. Das hat ausgereicht. Er meinte aber zu mir, der Gaskartuschenkocher hätte es auch getan, solange er eine Zündsicherung hat. Ich kann also jetzt beides benutzen. Für die Belüftung ist die Zwangsbelüftung des Dachfensters ausreichend (ist ja nur ein kleiner Gaskartuschenkocher, keine Flasche). Er meinte, besser wäre es zwar, wenn man dann z.B. einen Auszug machen würde, um damit dann bei offener Tür/Klappe draußen zu kochen, wäre aber kein "Muss".

Bei der Elektrik war er sehr zufrieden, als ich ihm eine Bescheinigung eines Elektrikers vorlegte, dass der 230 V Stromkreis von einem Fachmann installiert worden sei. Ein sehr guter Freund von mir ist Elektriker und hat die Steckdose und den FI-Schalter angeschlossen und mir die Bescheinigung geschrieben.

Er hat ein paar Fotos gemacht, meinte, er würde das dann alles fertig machen und weil er noch einiges anderes zu tun hatte, vereinbarten wir, dass ich die Papiere dann mittags abholen kommen würde.

Heute dann damit zur Zulassungsstelle und jetzt ist mein Vivaro L1/H1 ein Wohnmobil und ich bin stolz wie Oskar :relaxed:

Da ich für später einen weiteren Ausbau plane, habe ich die Gelegenheit genutzt und dann gleich mal nach Multikochern gefragt, da ich mitbekommen habe, dass einige für die TÜV-Abnahme da auch erst etwas anderes eingebaut hatten. Ich spiele mit dem Gedanken, in dem nächsten Einbau, sowas zu verwenden. Mein Prüfer meinte, es würde nichts dagegen sprechen, diese, wenn sie fest montiert sind, als eingebaute Kochgelegenheit abzunehmen, denn das wären sie ja. Wichtig wäre dann nur, dass sie CE zertifiziert sind.

LG Rupa
niklas gefällt dies
#30
Glückwunsch zu der erfolgreichen Abnahme :relaxed:

Für mich ist folgende Aussage am interessantesten:
Rupa hat geschrieben: vor 2 Jahre Mein Prüfer meinte, es würde nichts dagegen sprechen, diese, wenn sie fest montiert sind, als eingebaute Kochgelegenheit abzunehmen, denn das wären sie ja.
Heißt es auch, dass JEDE Kochstelle bei ihm fest verbaut sei muss, so auch der Gaskartuschenkocher?