Forum für Camper-Selbstausbauer!

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#11
Ja ich habe nur R14. Exzentrisch bedeutet ja auch, dass die Sitze näher beieinander sind im gedrehten Zustand, dass würde ich nicht wollen. Mit der Handbremse ist es nicht optimal, aber es geht wenn man den Sitz zum drehen nach vorne schiebt.
#12
Ducfunze hat geschrieben: vor 1 Jahr da die nur "zentrische" Drehkonsolen für den Ducato haben - da gibt es ggf. Probleme bei angezogener Handbremse.
Ist aber die einzige Chance bei Doppelsitzbank, da funktionieren keine exzentrischen. Dann lass die Handbremse halt unten. :relaxed:

Chris
#13
AUSWAHL an DREHKONSOLEN für den 250 - nur DUCATO !

Hab mal bisserl recherchiert.
Unklar ist oft immer noch ob:
a) StVZO §19 Abs. 3 - Änderungsabnahme
b) StVZO §19 Abs. 4 - Anbaubegutachtung
c) StVZO §21 - Einzelabnahme (ausser wo explzit genannt)

Hab mal nen DEKRA-ler angeschrieben...
Dateianhänge
Übersicht DK Duc250.png
#15
Grad folgende Aussage DEKRA bekommen:

Prüfberichte sind heutzutage grundsätzlich für Änderungsabnahmen StVO 19, seit 2020 nicht mehr zugelassen. Dies ist grundsätzlich nur noch mit fahrzeugspezifischen TEILEGUTACHTEN möglich.

Einzelabnahmen StVO $20 machen sowohl TÜV als auch DEKRA nur noch, so vom Teilehersteller zusätzlich mindestens ein Materialgutachten vorliegt.

Mit anderen Worten, ohne TEILEGUTACHTEN geht (offiziell) gar nichts mehr. Die noch von vielen (Camping-) Lieferanten mitgelieferten PRÜFGUTACHTEN sind allesamt für die Tonne / ungültig.
#16
Mein Gott, was machst du für einen Aufstand. Die ECE ist die europäische Version der ABE, die musst du nur mitführen. Hat dein Teil eine, dann ist es zugelassen für die dort gelisteten Fahrzeuge. Es muss gar nichts eingetragen werden. Mach halt erst die Abnahme und bau die Dinger hinterher ein. Das interessiert dann niemanden mehr.

Chris
jj79 gefällt dies
#17
Tja, genau dies ist der springende Punkt - die ECE gibt es NIE einzeln für ein Nachrüstteil, so zum "einfach nur Mitführen" sondern IMMER nur aufgeführt innerhalb eines TEILEGUTACHTENS.

Das dumme ist dass das Teilegutachten IMMER vom Prüfer in die FZ-Papiere eingetragen werden MUSS.

PS die "einfach mitzuführende" ABE gibt es nach wie vor (...diese kommt den Teilehersteller aber teuer zu stehen, so daß er sich oft dazu entscheidet dem doofen Kunden den Ärger und die Kosten mit Prüfern überzuhelfen.)

Korrigiert mich, wenn ich juristisch falsch liege.

FG
#18
Liegst Du meines Erachtens:
Wikipedia hat geschrieben:Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachtens (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Dazu kannst Du noch den §21a StVZO lesen: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Die DEKRA dazu zu befragen halte ich für nicht Zielführend, denn die sollten Ahnung haben... haben sie aber leider meistens nicht.

Wenn man alles mit "E" eintragen müsste, dann wäre dein Fahrzeugschein beim Camper ziemlich lang.

Die ABE bedeutet übrigens nicht, das man einfach nur ein Papier mitführen muss. Häufig ist Auflage explizit eine Sonderabnahme - z.B. bei vielen Sonderreifen bzw. Rad-Reifenkombinationen.
#19
Ja, Du hast mit beiden Aussagen recht!
Mein Problem war das ich mir Drehkonsolen einbauen wollte, es aber unendlich viele "Meinungen" und mindestens genausoviel Halbwissen und Ratschläge (...einfach vorher mit dem ZÜV-fer abklären, ...einfach erst nach der HU einbauen.. usw.) gab - und eine Vielzahl in Preis, Gewicht und Konstruktionsqualität und vor allem Qualität der "Prüfpapiere" extrem unterschiedliche Konsolen angeboten werden. Sehr oft "mit TÜV" -> in Wirklichkeit IMMER "OHNE":

AUSNAHMSLOS ALLE Hersteller von Konsolen liefern bestenfalls einen (echten) PRÜFBERICHT gem. ECE 14 (Gurtbefestigung) und ggf. ECE17 (Sitzkonstruktion) mit -> dieser ist aber Stand 2020 FÜR DIE MÜLLTONNE / damit kann man rein garnichts anfangen !!!
KEIN einziger Hersteller von Konsolen liefert ein TEILEGUTACHTEN (...was aber das mindeste wäre was man bräuchte um die Konsole eingetragen zu bekommen).
KEIN einziger Hersteller liefert eine ABE.

FAZIT: Auf einem juristisch korrekten Weg ist es (seit Stand 2020) schlichtweg nicht mehr möglich eine Drehkonsole eingetragen zu bekommen.
... Es sei denn via EINZELABNAHME StVO §21 ...dann aber nur MIT Teilegutachten und ggf. auch noch Materialgutachten.

DA BEIST SICH DIE KATZE IN DEN SCHWANZ. :face_vomiting:

Guter Link zu o. g. - Prüfbericht -vs- Teilegutachten -/ und ABE:
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