Ja, Du hast mit beiden Aussagen recht!
Mein Problem war das ich mir Drehkonsolen einbauen wollte, es aber unendlich viele "Meinungen" und mindestens genausoviel Halbwissen und Ratschläge (...einfach vorher mit dem ZÜV-fer abklären, ...einfach erst nach der HU einbauen.. usw.) gab - und eine Vielzahl in Preis, Gewicht und Konstruktionsqualität und vor allem Qualität der "Prüfpapiere" extrem unterschiedliche Konsolen angeboten werden. Sehr oft "mit TÜV" -> in Wirklichkeit IMMER "OHNE":
AUSNAHMSLOS ALLE Hersteller von Konsolen liefern bestenfalls einen (echten) PRÜFBERICHT gem. ECE 14 (Gurtbefestigung) und ggf. ECE17 (Sitzkonstruktion) mit -> dieser ist aber Stand 2020 FÜR DIE MÜLLTONNE / damit kann man rein garnichts anfangen !!!
KEIN einziger Hersteller von Konsolen liefert ein TEILEGUTACHTEN (...was aber das mindeste wäre was man bräuchte um die Konsole eingetragen zu bekommen).
KEIN einziger Hersteller liefert eine ABE.
FAZIT: Auf einem juristisch korrekten Weg ist es (seit Stand 2020) schlichtweg nicht mehr möglich eine Drehkonsole eingetragen zu bekommen.
... Es sei denn via EINZELABNAHME StVO §21 ...dann aber nur MIT Teilegutachten und ggf. auch noch Materialgutachten.
DA BEIST SICH DIE KATZE IN DEN SCHWANZ.
Guter Link zu o. g. - Prüfbericht -vs- Teilegutachten -/ und ABE:
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