- vor 1 Jahr
#26
Mit einem fähigen Prüfer könnte es aber auch gelingen, die Rückbank eines anderen Fahrzeugs eingetragen zu lassen.
Im Merkblatt steht zum Thema Festigkeit/Zugversuche:
"Ein rechnerischer Nachweis kann als vorschriftsmäßiger Nachweis anerkannt werden, falls die
verwendeten Materialkennwerte (Festigkeit/Stärke) sowie der Rechenansatz nachvollziehbar
sind. Andernfalls kann eine Prüfung durch „In-Etwa-Wirkung“ durch den Sachverständigen erfolgen.
Bewertungskriterien hier sind in der Regel eine handwerklich korrekte Ausführung der
Nachrüstung bzw. des Umbaus gegenüber der Originalausführung oder vergleichbaren Konstruktionen
und eine anzunehmende Überdimensionierung."
Wenn man nun also eine Sprinter-Rückbank mit ECE R14/R17 Zulassung in einen Sevel einbaut, wobei man im Fahrzeug die original Befestigungspunkte nutzt, sehr tragfähige Bauteile als "Adapter" verwendet und rechnerisch nachweist, dass diese Adapterbauteile selbst bei maximaler Schraubentragfähigkeit nicht versagen, dann könnte ein Prüfer da mitgehen.