Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Guten Tag zusammen,

ich habe das Topic bewusst etwas provokativ formuliert.

Ich möchte wie viele andere vorne zwei drehbare Einzelsitze und dann eine Doppelrückbank im Boxer einbauen. Die Sitzbänke von Mercedes und Crafter gefallen mir gut, da diese direkt zwei Gurte integriert haben. Meine Recherche hat aber ergeben, dass ich diese nie schaffen werde einzutragen zu lassen. So weit so gut. ...

Da ich aber bereits viele Jahre im Fahrzeugbau aktiv bin, würde ich mir ohne Weiteres zutrauen,ie Sitzbänke so mit dem Unterboden zu verbinden, dass mir eher das Auto in der Mitte zerbricht, als die Bank einen Abflug macht. Daher könnte ich es auch mit meinem Gewissen vereinbaren, meine Kinder auf eine nicht abgenommene Sitzbank zu packen.

Jetzt meine Frage: Ich möchte mein fertig ausgebauten Camper zur WOMO-Abnahme vorführen und alles gut aber die Rückbank wird wie erwartet nicht abgenommen und folglich auch kein 4er Sitzplatz eingetragen. Was dann?

Bekomme ich dann auch keinen Tüv oder keine WOMO-Zulassung in Gänze? Oder ist dann einfach nur der Sitz nicht eingetragen und dürfte streng genommen nicht benutzt werden? Ich könnte den Sitz ja auch jedesmal ausbauen. :woozy_face:

Ich bin ehrlich: Mich interessiert nicht, ob mir das einer einträgt, sondern nur, ob es so verbaut ist, dass es im Fall der Fälle hält. Mir ist klar, dass ich, sollte ich kontrolliert werden und mehr Insassen haben, als eingetragene Plätze wahrscheinlich eine Knolle bekomme aber ich finde die Preise die von Firma abgerufen werden, nur der Bürokratie wegen dermaßen unverschämt, dass ich mir davon sehr viele Knollen abholen würde. :money_mouth:

Also wie sieht es aus? Muss die Bank bei nicht Abnahme raus oder darf ich lediglich nicht mehr Personen mitnehmen? Oder bekomme ich wohlmöglich gar kein TÜV für das Fahrzeug, da durch eine nicht eingetragene Sitzbank, selbst wenn dort niemals jemand sitzen sollte, die gesamte Betrieberlaubnis verloren geht. Ich kenne das bei nicht eingetragenen Fahrwerksteilen oder vielleicht Felgen. Aber ein Sitz? Oder kann es sogar sein, dass der Tüv mir aus 3 eingetragenen Plätzen dann zwei macht, wenn ich den Bus nur mit dem Fahrer und Beifahrersitz vorführe?


Ich freue mich auf eure rechtliche Expertise. ; )
#2
Citycobra hat geschrieben: vor 1 JahrOder ist dann einfach nur der Sitz nicht eingetragen und dürfte streng genommen nicht benutzt werden?
Soweit ich weiß, ist das genau so.
Evtl. mußt du einen deutlichen Hinweiß anbringen, daß die Rückbank nicht während der Fahrt besetzt sein darf.

Gruß Manfred
Citycobra gefällt dies
#3
Ich würde genauso handeln wollen wie du, aber ich hätte Schiss, dass die Polizei in D oder anderswo (eher geringe Wahrscheinlichkeit) die Weiterfahrt mit 4 Personen untersagt.
Nach den neuen Richtlinien (2022) muss man Aufkleber auf die nicht als Sitze zu nutzenden Sitze (hmpf) kleben.
Was die Befestigung angeht, kann man sich ganz gut an Morelo oder anderen integrierenden Ausbauern orientieren. Die haben meistens nicht mal einen Airbag und fahren auch sicher.
Ich sehe nur dann ein (Abnahme-)Problem, wenn die Sitzbank sinnvoll nicht innerhalb des Wohnbereichs nutzbar ist.
In D hilft dann zwar meist, die ZB1 zu Hause vergessen zu haben, aber sicher sein kann man nicht.
Ich habe früher immer die Zulassung vergessen, wenn irgendwelche Macken am Auto waren, dann war die Trachtengruppe beschäftigt und das Auto war uninteressant.
Citycobra gefällt dies
#4
Wie so oft dürfte auch das ein wenig vom Prüfer abhängen.

Ich kann aber aus eigener Erfahrung berichten. Ich habe absichtlich nicht eintragungsfähige Dinettensitze gebaut aus Holz und Sperrholz (und dann Polster usw.). Eingetragen habe ich somit zwei Sitzplätze, und gut ist. Zur Sicherheit noch im Freitextfeld die Bemerkung, dass die hinteren beiden Sitze nicht während der Fahrt benutzt werden dürfen, damit sollte sich auch der Prüfer zusätzlich abgesichert haben.

Mehr war bei mir nicht. HU/AU hat allerdings auch nur die selbe Person gemacht. Ich erwarte aber auch da keine Probleme.
Citycobra gefällt dies
#5
Bei der HU sollte das keine Rolle spielen. Aber es gibt Prüfer, die auch den Füllstand vom Wischwaschwasser bemängeln.
Citycobra, wällercämper gefällt dies
#7
Theoretisch hast Du 2 Sitze. Dann beförderst Du 3 Personen plus Fahrer = 4

Dann passiert das:
Bildschirmfoto 2022-11-16 um 22.03.48.png
Mehr dazu hier:

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#8
mafer hat geschrieben: vor 1 Jahr
Nach den neuen Richtlinien (2022) muss man Aufkleber auf die nicht als Sitze zu nutzenden Sitze (hmpf) kleben.
wo steht denn sowas?
Citycobra gefällt dies
#9
Versicherung, Haftung, etc wäre evtl noch ein Problem. Wenn bei einem Unfall nur 2 Sitze eingetragen sind, aber auf der Rückbank 2 Kinder sitzen?
Keine Ahnung, aber darüber könnte man sich Gedanken machen.
Citycobra gefällt dies