Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#22
w112 hat geschrieben: vor 1 Jahr Den Bußgeldkatalog hab ich oben verlinkt.
Das sind aber die Ordnungswidrigkeiten gemäß StVO.
In dem Fall wären es ja nicht mehr Passagiere als Sitze. Und alle wären angeschnallt.

Das Vergehen wäre aber, dass ein Sitz (und Gurt) während der Fahrt genutzt wird, welcher nicht den in der StVZO aufgeführten Vorschriften entspricht. U.a. ECE R14 und R17.
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#23
Personen in Lade­räumen oder auf Lade­flächen befördert

5,- €

Wie auch immer, ich habe 4 Sitze mit Gurten, wovon 3 im Fahrzeugschein stehen. Die Montage ist bombenfest. Wenn ich mal Zeit hab stehen 4 drin

Jeder muss selbst wissen was er tut
Citycobra gefällt dies
#24
Knox hat geschrieben: vor 1 Jahrdass ein Sitz (und Gurt) während der Fahrt genutzt wird, welcher nicht den in der StVZO aufgeführten Vorschriften entspricht. U.a. ECE R14 und R17
Was dann zu beweisen wäre. ;)
Citycobra gefällt dies
#25
w112 hat geschrieben: vor 1 Jahr Personen in Lade­räumen oder auf Lade­flächen befördert

5,- €

Wie auch immer, ich habe 4 Sitze mit Gurten, wovon 3 im Fahrzeugschein stehen. Die Montage ist bombenfest. Wenn ich mal Zeit hab stehen 4 drin

Jeder muss selbst wissen was er tut
Und da siehst du auch zur Erstabnahme zum WOMO keine Bedenken oder? Oder Lieber Ohne Sitzbank vorführen und nachher einbauen?
Dann bau ich mir nämlich ne schöne Bank ausm Transit oder so ein und gut.

Gruß
#26
Mit einem fähigen Prüfer könnte es aber auch gelingen, die Rückbank eines anderen Fahrzeugs eingetragen zu lassen.

Im Merkblatt steht zum Thema Festigkeit/Zugversuche:
"Ein rechnerischer Nachweis kann als vorschriftsmäßiger Nachweis anerkannt werden, falls die
verwendeten Materialkennwerte (Festigkeit/Stärke) sowie der Rechenansatz nachvollziehbar
sind. Andernfalls kann eine Prüfung durch „In-Etwa-Wirkung“ durch den Sachverständigen erfolgen.
Bewertungskriterien hier sind in der Regel eine handwerklich korrekte Ausführung der
Nachrüstung bzw. des Umbaus gegenüber der Originalausführung oder vergleichbaren Konstruktionen
und eine anzunehmende Überdimensionierung."

Wenn man nun also eine Sprinter-Rückbank mit ECE R14/R17 Zulassung in einen Sevel einbaut, wobei man im Fahrzeug die original Befestigungspunkte nutzt, sehr tragfähige Bauteile als "Adapter" verwendet und rechnerisch nachweist, dass diese Adapterbauteile selbst bei maximaler Schraubentragfähigkeit nicht versagen, dann könnte ein Prüfer da mitgehen.
w112 gefällt dies
#28
Hallo,

ich hab eine T5-Sitzbank auf Schienen im Renault Master eingebaut. War nicht lustig, hab aber nach langer Suche einen fähigen TÜVer gefunden, der mir die Bank eingetragen hat (siehe mein Tagebuch).

Schau mal in der Rallye-Szene - da tragen die TÜVer alle möglichen Dinge ein (Überrollkäfig ... ) und die Fahrzeuge müssen trotzdem straßentauglich sein.

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
#29
Zu dem ganzen Vorschriften-/Gutachtenwirrwar passt das vorausschauende Zitat des früheren Stuttgarter OB Manfred Rommel.
Heute aktueller den je als Kalenderblatt.

Gruß Manfred
Dateianhänge
PB191984.JPG
calalalaudio, himan gefällt dies
#30
Ich sag nur Drehkonsole Beifahrersitzbank Sevel und Reifen in 225/75R16 ohne COC-Eintrag.... Aber wenigstens die Luftfeder lasse ich eintragen. Bald.