Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#21
Gutgemeint ist in Gesetzen gegossen dann doch wieder ....Mist.
Jeder normale, noch nicht umgebaute Kastenwagen hat so viele Luftlöcher von Unten
das man da getrost auf 10cm² kommt.
Bsp.: bei mir sind nach unten alle Holme offen, ich habe da die meisten nachträglich verschlossen
weil es einfach immer gezogen hat. Dann gibt es diverse Wasserablauflöcher in der Karosse.
Auch die Lufteinlässe der Fahrzeugbelüftung kriegt man nie ganz zu.

ABER, ein Kumpel hat mal einen Kühlaufbau,ähnlich einem Krankenwagenkoffer, umgebaut,
der war wirklich nahezu DICHT. Aber ein bisschen "Hirnschmalz" sollten die Gesetzgeber den
Prüfern schon zubilligen.
Rechnet man alle Vorschriften zusammen sieht es so aus das ein Prüfer immer was für eine
Ablehnung finden kann.
Was für eine schöne, neue Welt!
#22
Das mit der Planar geht nur, wenn du die Frischluft von außen beziehst. Ich glaub aber das machen die wenigsten. Die meisten ziehen die zu erwärmen Luft aus dem Innenraum, dh es ist dort keine Verbindung nach außen. Einzig der Verbrennerkreislauf ist mit außen verbunden.
#23
 ! Nachricht von: Andolini
 Hab den Titel geändert, damit die anderen Vorschriften nicht OT sind.
#24
Ich bin gerade auch mit dem Umbau beschäftigt und habe eben mit einem TÜV-Prüfer gesprochen.
Er meinte, es gäbe eine neue Broschüre, die ich mir abholen kann. Online gibt es das nicht, klar, wir sind ja in Deutschland. :tired_face:
Außerdem wollte er einen vermaßten Plan :astonished:

Die Holme meines Movano sind unten komplett offen und wenn man die schwarzen Lüftungsgitter nicht zufilzt, dann dürfte das als Zwangsbelüftung doch ausreichen. Ich habe keine Geräte, die mit Gas betrieben werden.

Fluchtwege? Wenn man einen "normalen" Kastenwagen, also mit einer Schiebetüre, umbaut, dann sind doch sowieso Fluchtwege da.
Bei mir ist der Fluchtweg hinten etwas verbaut, da ich hier Stockbetten quer habe, umständlich, aber möglich.
Wie soll das aussehen, wenn es keinen Fluchtweg bzw. keinen ausreichenden gibt?

Zuletzt noch andere Fragen:
Wie muß die Bestätigung vom Elektriker über vorschriftsmäßigen Landstromanschluß usw. aussehen?
Was passiert eigentlich, außer der höheren Kosten, wenn ich den Kastenwagen einfach als solchen weiterfahre, also ohne Umschreibung zum Wohnmobil?
#25
MAC-MUC hat geschrieben: vor 1 Jahr Ich bin gerade auch mit dem Umbau beschäftigt und habe eben mit einem TÜV-Prüfer gesprochen.
Er meinte, es gäbe eine neue Broschüre, die ich mir abholen kann. Online gibt es das nicht, klar, wir sind ja in Deutschland. :tired_face:
Der kennt sich ja gut aus...
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Direkt zu nem anderen ;)
saniwolf gefällt dies
#26
MAC-MUC hat geschrieben: vor 1 JahrWas passiert eigentlich, außer der höheren Kosten, wenn ich den Kastenwagen einfach als solchen weiterfahre, also ohne Umschreibung zum Wohnmobil?
Theoretisch Steuerhinterziehung. Parktisch kenne ich aber keinen einzigen Fall. Die Versicherung wir mMn aber deutlich günstiger, zumindest war es bei mir der Fall.



Wehe jetzt kommt einer mit Sonntagsfahrverbot um die Ecke :sweat_smile:
#27
Jumper hat geschrieben: vor 1 Jahr

Wehe jetzt kommt einer mit Sonntagsfahrverbot um die Ecke :sweat_smile:
Das gilt doch nur für LKW :)
Der Kasten muss ja nicht zwangsläufig als LKW eingetragen sein, oder?
Besonders, wenn eine Trennwand zum Laderaum fehlt...
#28
Wenn du einen Kasten kaufst, der nicht gerade als PKW läuft (also mit Scheiben und Sitzen zb Mixto Varianten), dann ist der als LKW eingetragen. Und dann denken/dachten viele Leute automatisch, dass die gleichen Bestimmungen wie für ein Lkw >3,5 t gelten.
#29
bei meinen früheren Kasten stand im Schein LKW, bei dem jetzt (Movano EZ 2018) steht "Fz. z. Gü. b. 3,5 t Van"

Um das Thema mal kurz weiter zu spinnen:
Ich hatte mal einen V8 Fullsize-Van, ohne Euro-Einstufung. Da war es sinnvoll, den als Wohnmobil bzw. derzeit als Bürofahrzeug
zuzulassen, wegen der Steuer.
Wenn ich meinen Movano weiter als Van anmelde, kostet es mich ca. € 460,00 mehr im Jahr für Versicherung. Da ich den aber wahrscheinlich mit Saisonkennzeichen anmelde, entsprechend weniger.
Steuerhinterziehung ist klar, da die Wohnmobil-Steuer höher ist. Falls ich aber dann das Wohnmobil als Montagefahrzeug für Baustellen nutzen würde, wäre es ja rein theoretisch Versicherungsbetrug.
Somit stellt sich die Frage, was ist das Pro und Kontra, was meint z.B. der TÜV, wenn ich zur HU fahre und der Movano ein Van ist?
Klar, wenn ich die Kiste mal verkaufe, dann sollte es schon die Wohnmobilzulassung haben.
#30
@MAC-MUC
Der wesentliche Unterschied ist der Versicherungsumfang: Bei Diebstahl, Unfall etc. interessiert sich die Versicherung bei LKW Zulassung nicht für deinen Ausbau. Das ist so als wenn du eine Ladung Holz und Elektrikkram transportiert. Erst mit der WoMo-Umschreibung wird dein Ausbau Teil des Fahrzeugs und ist somit auch versichert.
Versicherungsexperten mögen mich korrigieren falls ich falsch liege
Grüße
Peter
Bastelfreak, Santamaria, fOV gefällt dies
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