Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#11
g0t0 hat geschrieben: vor 1 Jahr
niklas hat geschrieben: vor 1 Jahrich bin mir ziemlich sicher, dass man KEINE Zwangsbelüftung im Boden und / oder Wand benötigt.
Doch, laut 6.2.2 schon. In unseren Fahrzeuggrößen wären es wahrscheinlich 15cm^2 mit offenen Verbrennern (Gasherd) oder 5cm^2 ohne offene Verbrenner in den unteren 100mm.
Da steht nicht, dass das Loch im Boden oder Seitenwand sein MUSS!
Weiter steht dort, dass auf eine "Sicherheitslüftung im oberen Bereich" verzichtet werden kann, wenn "Dachluken mit ausreichenden Belüftungseinrichtungen" verbaut werden
#12
P.S. Dieser Blogbeitrag war sehr erhellend und auch die Kommentare darunterhttps://[Externer Link für Gäste nicht sichtbar] ... lzulassung
Die Berechnung der Mindestnutzlast die da genannt wird...Kaum zu glauben das das wirklich so gemacht werden soll. :thinking:
Die Formel muss ja einer aufgestellt habe der auch selbst ausbaut und an die zulässige Gesamtmasse kratzt.

Das käme uns ja zu Gute aber realistisch ist das ja bei weiten nicht.
#13
Die Rechnung zur Mindestnutzlast sehe ich auch nicht unbedingt als hilfreich an.
Ob das jetzt mit viel Gepäck und wenig Personen oder umgekehrt ausgeschöpft wird ist eigentlich egal.
Die mir geläufige Rechnung Anzahl der eingetragenen Sitzplätze x (75kg (Person) + 10/25? kg Gepäck) als (vermutliche) Beladung ist da eher nachvollziehbar.
Und wenn ich zur Umschreibung fahre, sollte diese Annahme umsetzbar sein.
Ich persönlich sehe das so, daß das max. zgG die absolute Grenze im Fahrbetrieb ist, egal wie im Einzelfall zusammengesetzt.

Gruß Manfred
#14
niklas hat geschrieben: vor 1 JahrDa steht nicht, dass das Loch im Boden oder Seitenwand sein MUSS!
Weiter steht dort, dass auf eine "Sicherheitslüftung im oberen Bereich" verzichtet werden kann, wenn "Dachluken mit ausreichenden Belüftungseinrichtungen" verbaut werden
Es ist zwar etwas schwammig formuliert, weil am Anfang von "einer Sicherheitslüftung", dann von "Lüftungsöffnungen für Zu- und Abluft" geschrieben wird. Ich verstehe es aber als "je eine Öffnung oben UND unten". Du schreibst ja selbst, dass eine Dachluke dann nur die obere Sicherheitslüftung ersetzt. Impliziert für mich, dass es zusätzlich eine obere geben muss...


Eigentlich wollte ich hierzu einen neuen Thread aufmachen, aber da jetzt nicht nur über Fenster, Fluchtwege und Zwangsbelüfung diskutiert wurde, hänge ich es mal hier an:

Kritischer finde ich die Formulierungen rund um die Thematik "Sitze"... Nachweise für Einhaltung nach UN-Regelung wird gefordert (ECE 14, 16 bzw. 17, je nach Gegenstand).
Hat einer von euch eine VOLLSTÄNDIGE Dokumentation nach UN-Regelung 14, 16 und 17 für eine Sitzbank? ECE 14 gibts ja noch, die anderen Nachweise werden schwer...
Gibt es eine Drehkonsole, die nach UN-Regelung 14 und 17 geprüft wurde? Selbst Aguti hat nur 14...

Und am realitätfernsten ist die Forderung nach einem Gurtwarner auf allen(!) Sitzplätzen, die auf während der Fahrt besetzt werden dürfen, auch auf der Rückbank. Die Forderung ist etwas relativiert durch ein "bei einer Erstzulassung ab dem 01.09.2021". Aber rückwirkend in einem Merkblatt vom 19.01.2022?
Gibt es überhaupt eine nachrüstbare Sitzbank, die einen Gurtwarner hat? Wie machen die Serienausbauer das denn bitte, vor allem rückwirkend seit September?
#15
Hey,
danke für die vielen Antworten! Sehr beruhigend, bin also nicht der Einzige der Fragezeichen überm Kopf hat. Ich hab in 1,5 Wochen den Termin bei einem anderen TÜV Gutachter und mache bis dahin kein Loch in die Seitenwand unten und schaue erstmal was der macht und sagt.
Dann gebe ich Rückmeldung.
LG Jonas
saniwolf gefällt dies
#16
g0t0 hat geschrieben: vor 1 Jahr Kritischer finde ich die Formulierungen rund um die Thematik "Sitze"... Nachweise für Einhaltung nach UN-Regelung wird gefordert (ECE 14, 16 bzw. 17, je nach Gegenstand).
Hat einer von euch eine VOLLSTÄNDIGE Dokumentation nach UN-Regelung 14, 16 und 17 für eine Sitzbank? ECE 14 gibts ja noch, die anderen Nachweise werden schwer..
Die CTA hat nur 14, das wurde von meinem Prüfer schon letztes Jahr vor der Umschreibung moniert, so das ich sie gar nicht erst eingebaut habe. Laut Hersteller gibt es keine 17 und 14 Ist völlig ausreichend. Die 14 bezieht sich aber auf Gurte und Isofix. Mir ist keine Konsole bekannt, die mit einem Sicherheitsgurt befestigt wird. :laughing:

R 14 Sicherheitsgurtverankerungen, ISOFIX-Verankerungssysteme und Verankerungen für den oberen ISOFIX-Haltegurt
R 16 Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Kinder-Rückhaltesysteme und ISOFIX-Kinder-Rückhaltesysteme
R 17 Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen

Chris
#17
g0t0 hat geschrieben: vor 1 Jahr 5cm^2
5cm^2? Da kann man ja den Stöpsel von der Dusche weglassen und hat das Doppelte... Manchen Bürokraten muss wirklich langweilig sein.
Zuletzt editiert von Andolini vor 1 Jahr, insgesamt 1 mal editiert. Grund: Zitate gebaut
#18
Hallo
Eigentlich sind die Heck Türen ja schon "Luftdurschlässig" genug aber egal. Was ist denn mit der Lüftung im Fahrzeug? Klappen und Schieber auf und rein mit der Luft von aussen. Ich frag mich mittlerweile echt, wann der ganze Schwachsinn von Bestimmungen ein Ende nimmt.

Gruß Micha
#19
Nochmal ein Gedankenspiel zur Zwangsbelüftung unten:
Könnte man nicht auch die Lüftung durch die Planar hindurch dazurechnen?
Nicht zu 100% aber konservativ gerechnet mind. 50%?
Oder sind da Klappen im Luftweg drin die auch mal zu sein könnten?
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