Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Ich hab jetzt schon einiges gelesen und bin auch relativ sicher, dass ich alles bedacht hab.
Ich will jedoch, bevor es zu spät ist, noch einmal nachfragen.

Es gibt ja gesetzliche Bestimmungen zu den vorgeschriebenen Fenstern und Fluchtwegen zur Abnahme zum Campingfahrzeug.
Ich gehe von einer Trennwand mit Tür aus, die Cockpit und Wohnbereich voneinander trennt.
Ich habe folgendes so verstanden:


Wohnbereich:
- Fenster an sich sind im Wohnraum erstmal garnicht vorgeschrieben.
- Fluchtwege im Wohnbereich sind vorgeschrieben, wenn Sitze vorhanden sind. Und zwar zwei voneinander unabhängige Fluchtwege. Wenn keine Sitze im Wohnbereich vorhanden sind, braucht man auch keine Fluchtwege hinten.
- Es wird eine Zwangsbelüftung benötigt.
- Die originalen Heckscheiben dürfen mit einer Sicherheitsfolie oder einer Tönungsfolie versehen werden, sofern man das Prüfzeichen gut sichtbar platziert und die Folie nur bis zur Scheibenhalterung anbringt.

Cockpit:
Es dürfen auf der Front- sowie den Seitenscheiben keine Tönungsfolien angebracht werden.
Es werden zwei Fluchtwege benötigt


Meine Situation ist folgende.
Das Cockpit ist eh original, also mit zwei Türen als Fluchtwege.
Im Wohnbereich habe ich nach meinem Verständnis drei Fluchtwege, die ich nach Vorschrift nicht benötige.
Fluchtwege: Heckflügeltüren, Schiebetür, Trennwand-Tür. Alle drei sind mit elektrischen Zusatzschlössern ausgestattet, die 1. stromlos offen sind und 2. über einen Taster-Schalter im Innenraum jeweils für 6sec. geöffnet werden können, um einen Notausstieg zu ermöglichen. Ich weiß nicht ob das vorschriftsmäßig ist, aber bei mir sollten ja im Wohnbereich eh keine Fluchtwege vorgeschrieben sein.
Fenster/Hauben habe ich die originalen zwei Glasfenster in den Heckflügeltüren, ein 40x40 Dachfenster (aufstellbar) und den Maxxfan.
Zwangsbelüftung ist in das 40x40 Dachfenster integriert.

Ich hab nun noch folgendes vor:
Keine weiteren Fenster einbauen. Die Überlegung war noch ein Schiebefenster in der Schiebetür. Wenn es aber nicht vorgeschrieben ist, lasse ich das.
Panzerfolie an die Glasscheiben der Heckflügeltüren anbringen. Z.B. [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Hab ich alles bedacht?
Zuletzt editiert von Andolini vor 1 Jahr, insgesamt 1 mal editiert. Grund: Titel geändert
#2
Meine Infos decken sich weitgehend mit dem, was du geschrieben hast. Speziell von der Aussage, dass ich ohne eingetragene Sitzie hinten auch keine Fluchtwege da brauche, konnte ich meinen Prüfer zur Abnahme überzeugen. Zur Zwangsbelüftung ist mir nichts bekannt, und mit Folie an den Heckscheiben habe ich mich mangels Heckscheiben auch nicht beschäftigt.

Ich habe auch keine Fenster hinten, nur zwei kleine Dachluken.
#3
Okay danke!
Dann wird die Schiebetür jetzt zugebaut.

:thumbsup:
#4
Ich meine es gibt sogar eine tönungsfolie von foliatec die ab der A-Säule zulässig wäre. Diese ist natürlich nicht so stark getönt….
#5
Sehr interessant, da werde ich mich nochmal einlesen.
Mir geht es mehr um den Einbruchsschutz als um die Tönung. Vor allem an der A-Säule empfinde ich eine Tönung eher als störend.
Wenn an den Heckflügeltür-Scheiben eine Sicherheitsfolie dran kommt, wären die vorderen Seitenscheiben noch die einzige wirkliche Schwachstelle. Wenn man da nun doch eine Sicherheitsfolie draufmachen könnte, wäre das für mich perfekt.

Ich hab mich ein wenig belesen und herausgefunden, dass es wohl möglich ist. Auch für Notfälle ist es nicht hinderlich vorne Sicherheitsfolie drauf zu haben. Feuerwehr etc. sind geschult darin, die Scheiben mit speziellem Werkzeug zu entfernen, das sie eh immer dabei haben. Und von innen könnte man die Scheibe in Notfällen selber herausdrücken, da das Glas von außen verklebt ist. Von außen hingegen kann es nicht nach innen drücken.
#6
Um neuen TÜV Merkblatt 740 ist alles zusammengefasst.

[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
#7
Hallo,
ich hatte gerade ein für mich inhaltlich sehr irritierendes Gespräch mit dem TÜV Rheinland zur Wohnmobilzulassung.

Der Prüfer fragte mich, ob das Fahrzeug am Boden oder Seitenwand ein Loch mit Gitter hat für die Zwangsbelüftung. Es reiche seit Anfang des Jahres nicht mehr aus, nur eine Dachluke mit Zwangsbelüftung zu haben. Es brauche auch eine Lüftung im Boden oder Seitenwand.

Mir war das neu und es haut mich gerade ein bisschen aus der Planung raus. Ärgert mich gerade ein bisschen, wie ich sowas übersehen konnte, aber scheint ja auch noch nicht so lange zu geben...

Daher meine Frage an alle, die dieses Jahr schon eine Wohnmobil ausgebaut und zugelassen hat: Habt ihr sowas? Wenn ja, wo genau? Hab auch kurz überlegt, ob ich einfach bei einem anderen TÜV Prüfer anrufe und hoffe, dass der das nicht verlangt? Hat jemand Zugriff auf die aktuellen Normen um den Wortlaut zu sagen?

Freu mich über eure Hilfe!
LG Jonas

P.S. Dieser Blogbeitrag war sehr erhellend und auch die Kommentare darunterhttps://[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Zuletzt editiert von ventureout vor 1 Jahr, insgesamt 1 mal editiert.
#8
Moin Jonas,

ich habe mir das neue TÜV Merkblatt gegönnt und ich bin mir ziemlich sicher, dass man KEINE Zwangsbelüftung im Boden und / oder Wand benötigt.
Schaue heute Nachmittag aber nochmal nach.

Ansonsten:
einfach zu einem anderen Prüfer fahren
ventureout, saniwolf gefällt dies
#9
Moin.
Eigentlich hat doch jeder Kasten eine Art Zwangsentlüftung im Heck.
Meistens seitlich an den hinteren Stoßstangenecken versteckt.
Das merkst du wenn du die zumachst und deine Türen schließen willst.
Die gehen dann nur schlecht zu.
#10
niklas hat geschrieben: vor 1 Jahrich bin mir ziemlich sicher, dass man KEINE Zwangsbelüftung im Boden und / oder Wand benötigt.
Doch, laut 6.2.2 schon. In unseren Fahrzeuggrößen wären es wahrscheinlich 15cm^2 mit offenen Verbrennern (Gasherd) oder 5cm^2 ohne offene Verbrenner in den unteren 100mm.

Börndy hat geschrieben: vor 1 JahrEigentlich hat doch jeder Kasten eine Art Zwangsentlüftung im Heck.
Entlüftung ist aber nicht Belüftung :smiley:
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