Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Wohn- und Schlafbereich: Bett, Tisch, Sitz, Sitzbank, Gurtbock, Schubladen, Schränke, Stauraum, etc...
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#41
ventureout hat geschrieben: vor 1 Jahr bei uns lässt sich die Türe wahrscheinlich durch die Dachluke mit Zwangsbelüftung leichter schließen...
Kann ich (beim Crafter/Sprinter) nicht bestätigen
#42
Nach so vielen Beiträgen sollte man sich vielleicht auch mal klar machen, dass die TÜVs privatwirtschaftliche Firmen sind, die durch ihre technischen Angestellten teilweise hoheitliche Aufgaben übernehmen. Dieses Merkblatt ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie für die Mitarbeiter, die keine eigenen Kenntnisse der Materie haben. Dennoch gibt es auch Mitarbeiter, die im Studium aufgepasst, sich fortbilden und Bock auf den Job haben. Und es gibt ja außer dem TÜV noch Dekra, GTÜ, KÜS und...
Börndy, w112 gefällt dies
#43
Hier ein kleines Update unserer Wohnmobilzulassung. Nachdem der ersten Prüfer das fehlende untere Lüftungsloch bemängelt hat, der zweite Prüfer unbedingt eine CEE statt der verbauten DEFA-Buchse wollte, hat es beim dritten Prüfer ohne Probleme geklappt. Er hat weder nach Lüftung gefragt, noch wollte er irgendwelche Stromanschlüsse, Elektriker VDE-Nachweise sehen. Wohlgemerkt waren alle vom TÜV Rheinland...

Ich empfehle euch also immer erstmal zu mehreren Prüfstellen zu fahren, bevor ihr die bemängelten Sachen direkt aufwendig umbaut. Es ist einfach ein super merkwürdiges System, was nicht logisch aufgebaut ist und auch nicht so urteilt...

Bei Fragen schreibt mir gerne bei Instagram! LG!
#44
fOV hat geschrieben: vor 1 Jahr wurde zwischenzeitlich bei jemanden die "Bodenzwangslüftung" bei einer TÜV-Abnahme moniert?
Vorletzen Mittwoch umschreiben lassen zum WoMo. Ich hab keine Belüftung oben oder unten. Hat auch niemanden interessiert. Hab nur ein Fenster drin, was zum schlafen, kochen (e-Platte mit Stecker, angedübelt auf der Arbeitsplatte) und n Tisch ... hat ausgereicht.
#45
es kommt wirklich auf den Prüfer, bzw. die Prüfstelle an.
Ich war vorab bereits mal zur groben Durchsicht da und hab gefragt was nicht passen könnte. Es war alles ok,bis auf die Gaserstabnahme, welche sie nicht mehr machen. Die finale Abnahme machte dann ein anderer Prüfer.
Er kam raus und meinte, sie waren doch mal bereit bei Hern xyz da. Er hat den Kopf in den Kawa reingesteckt, ein paar Bilder gemacht und gut war es. Ich musste ihn dann noch auf das Wiegen aufmerksam machen.

Bei der Gasabnahme hat der Prüfer deutlich genauer hingeschaut. Ob die Gasleitung alle 50cm befestigt ist. Ob sie geschützt ist. Ob die Absperrhähne zugänglich sind. Ob der Gaskasten von innen zusätzlich abgedichtet wurde. Das ganze Programm eben. Einschließlich Bodenentlüftung, Abdichtungsband und Verschlüsse. Ebenso den 30mb-Aufkleber.
Fand ich aber gut so.
#47
... den Gasschein ausfüllen liegt wohl nicht in seinem Zuständigkeitsbereich. Die Straßentauglichkeit wohl schon. Spricht doch nix dagegen, wenn er sich das ansieht und es ordentlich gemacht wurde.

Ich würde als Prüfer auch drauf schauen. Problematisch sind eher unsinnige Vorschriften. Aber wer weiß schon, was sinnig ist und was nicht?

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
#48
Bei der Gasabnahme hat der Prüfer deutlich genauer hingeschaut.
das war von mir missverständlich ausgedrückt.

Bei der Gasabnahme hat der Gas-Prüfer deutlich genauer hingeschaut. Nicht der TÜV-Mensch !
saniwolf gefällt dies
#49
MAC-MUC hat geschrieben: vor 1 JahrSomit stellt sich die Frage, was ist das Pro und Kontra, was meint z.B. der TÜV, wenn ich zur HU fahre und der Movano ein Van ist?
Streng genommen?
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Ist aber nicht aus einem Merkblatt, sondern aus der StVZO: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Müsste man mal einen Anwalt fragen, ob das überhaupt relevant ist, nachdem die Voraussetzungen für Wohnmobile keine Gültigkeit mehr zu haben scheinen: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] (5.1)
:woman_shrugging:
#50
ventureout hat geschrieben: vor 1 Jahr Hier ein kleines Update unserer Wohnmobilzulassung. Nachdem der ersten Prüfer das fehlende untere Lüftungsloch bemängelt hat, der zweite Prüfer unbedingt eine CEE statt der verbauten DEFA-Buchse wollte, hat es beim dritten Prüfer ohne Probleme geklappt. Er hat weder nach Lüftung gefragt, noch wollte er irgendwelche Stromanschlüsse, Elektriker VDE-Nachweise sehen. Wohlgemerkt waren alle vom TÜV Rheinland...

Ich empfehle euch also immer erstmal zu mehreren Prüfstellen zu fahren, bevor ihr die bemängelten Sachen direkt aufwendig umbaut. Es ist einfach ein super merkwürdiges System, was nicht logisch aufgebaut ist und auch nicht so urteilt...

Bei Fragen schreibt mir gerne bei Instagram! LG!
Kannst du mir bitte beschreiben wie das immer bei dir abgelaufen ist? habe noch keine Erfahrung damit: muss man dann jedes mal die Prüfung bezahlen? oder hast du erstmal unverbindlich das Wohnmobil gezeigt? ab welchem Zeitpunkt wird die Prüfgebühr fällig?
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