Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Wohn- und Schlafbereich: Bett, Tisch, Sitz, Sitzbank, Gurtbock, Schubladen, Schränke, Stauraum, etc...
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
#1
Hallo zusammen,
ich bin in Begriff mir einen Ford Transit L3H3 Transporter als neu oder jungen gebrauchten zu kaufen um ihn als Wohnmobil umzubauen.
Ich möchte hinter dem Fahrersitz eine zweier Sitzreihe haben.
So nun meine Frage:
Kann ich die Doppelsitzbank von Vorn durch einen Einzelsitz ersetzen und die Sitzbank hinter den Fahrersitz anbringen? Sind dort Verankerungspunkte? Muss eine Schiene angebracht werden oder kann die Sitzbank auch so verschraubt werden?
Ich möchte es wenn möglich so machen und nicht camping Zubehör Gurtböcke von zB reimo verbauen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Grüße aus dem Sauerland
Marcel
#2
Gehn tut alles. Sollen die Sitzplätze für die Fahrt eingetragen werden? Dann entscheidet letztendlich der Prüfer deiner Wahl. Da lohnt es sich auch mal verschiedene anzufragen. Die willigen werden rar.

Ich kenn die Sitze des Transit leider gar nicht. Meist ist der Boden in der Fahrerkabine nicht gerade und die Sitzkonsole bzw. der Sitzkasten dann auch nicht. Da müsstest du dann anpassen und evtl. schweißen. Das kann für viele Prüfer schon ein NoGo sein.

Ich vermute, dass der Transit hinten keine Befestigungen haben wird. Also musst du durch den Boden schrauben. Ein williger Prüfer wird Hülsen und Stahlplatten als Gegenlager verlangen. Die Mindestgröße die Prüfer verlangt haben war 10x10cm und 5mm Dicke. Als Schrauben verlangen die Prüfer mindestens M8 in 12.9er Härte.

Jeder eingetragene Sitzplatz braucht einen Gurt. Da lassen die kaum noch Prüfer auf Eigenkonstruktionen ein. Im Idealfall hat die Bank beide Gurte integriert. Mit Glück hat der Transit in den C-Säulen Gurtbefestigungspunkte. Geht aber auch nur für den jeweils äußeren Sitz.

Vielleicht schreibt noch jemand, der den Transit etwas besser kennt. Vom ersten Gefühl her, würde ich dir zu einer Zubehörbank raten. Oder zumindest eine Bank mit integrierten Gurten.

Das Teil inkl. Gurte wirklich bombenfest einbauen und die Entragung weglassen, wäre eine eigenverantwortliche Lösung, zu der ich dir aber nicht raten mag ([Externer Link für Gäste nicht sichtbar]).

Gruß Thomas
#3
Ich würde mal nach Doppelkabine LKW suchen, die hat hinten standardmäßig 2 Doppelsitze nebeneinander. Wenn der Abstand zu den Vordesitzen passt hättest du kein Problem mit der Befestigung und Zulassung. Vorne gibt es den Transit auch mit Einzelsitz. Allerdings hat die Doppelkabine ein Fenster in der Schiebetür. Vielleicht mal bei einem Händler nachfragen ob man die Doppelkabine auch ohne hintere Fenster bekommt, falls du die so nicht gebrauchen kannst. Ob die hinteren Sitze baugleich zur vorderen Doppelsitzbank sind kann ich dir auch nicht sagen, das sieht aber der Ersatzteilverkäufer des Freundlichen an der Teilenummer.
Andolini gefällt dies
#4
Andolini hat geschrieben: vor 4 JahreDas Teil inkl. Gurte wirklich bombenfest einbauen und die Entragung weglassen, wäre eine eigenverantwortliche Lösung, zu der ich dir aber nicht raten mag ([Externer Link für Gäste nicht sichtbar]).
Alter der Bußgeldkatalog :joy: Alle 16 Einträge zusammen addiert sind noch unter 300€. Erzähl das mal einen Östereicher/Schweizer/Franzosen.....
#5
Also versteht mich nicht falsch, ich will niemanden anstiften und kann erst recht keine Rechtsberatung geben. Ich teile nur mein gefährliches Halbwisses. Das ist jetzt auch mein letzter Beitrag zum eigenverantwortlichen Nichteintragen.

Man darf das nicht verwechseln mit ungesicherter Personenbeförderung, kein Gurt oder ähnlichem. Grundsätzlich sollte das schon passen was man da einbaut, es geht schließlich um die Sicherheit. Unter diesen Voraussetzungen, wird bei Kontrollen erstmal kaum einer auf die Idee kommen, das zu überprüfen. Falls doch, halten die Beamten sich an ihre Dienstanweisungen. Weil gerade Österreich als Beispiel kam, will ich diese Anweisung in Bezug auf Kindersicherung zitieren.

Gekürzter Auszug aus diesem [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]:
9.4.1.
Nach Ansicht des bmvit (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) kann es aber Fälle geben, wo es sich lediglich um entschuldbare Fehlsicherung handelt, wo lediglich ein leichter Sicherungsmangel vorliegt, aber durch die – wenn auch leicht fehlerhafte – Sicherung dennoch die Gefahr von Körperverletzungen bei einem Unfall verringert wird. In solchen Fällen ist die Tatbestandsvoraussetzung nicht erfüllt und keine Strafbarkeit gegeben. In diesen Fällen ist von einer Anzeige an die Behörde abzusehen.
.
.
.
In anderen Ländern ist das bis auf den genauen Wortlaut genauso. Es geht immer um die Verhältnismäßigkeit. Und wenn ihr alles mindestens so stark gesichert habt, wie es vergleichbar auch in Serienausbauten ist, fehlt doch nur die Eintragung und eben nicht die Sicherungseinrichtung an sich.

Auch bei Unfällen wird, wenn es dem Gutachter überhaupt auffällt, auf Kausalität geprüft.

Dessenungeachtet zum Abschluss folgender Ratschlag von mir: Eintragen lassen!