Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#11
Da kann ich Entwarnung geben. Der Versicherungsschutz wird dadurch nicht beeinträchtigt. Der Geschädigte der dort saß hat in jedem Fall Schutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ich schreib später die rechtlichen Grundlagen.

Gruß Thomas
#13
Okay. Da muss ich etwas ausholen. ;)
Ich verlinke jeweils die maßgeblichen Gesetze, erspare mir aber weitesgehend das Zitieren. Einfach klicken und nachlesen, wer Zweifel hat.

Es geht um die Entschädigung desjenigen der auf dem umgebauten Sitz sitzt. Dies ist über die Kraftfahrthaftpflichtversicherung sichergestellt. Die ist eine [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] die streng gesetzlich geregelt ist. Die Bedingungen des jeweiligen Versicherers können wir außer acht lassen, da [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] sein dürfen.

Jetzt müssen wir unterscheiden zwischen der Leistungspflicht des Versicherers im Außen-(gegenüber Dritten) und Innenverhältnis (gegenüber des Versicherungsnehmers). Der auf dem Sitz sitzt ist ein Dritter und hat im Außenverhältnis gegenüber des Versicherers [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]. Es gibt zwar Einschränkungen, wenn ein anderer Schadens- oder Sozialversicherer leisten kann, die treffen aber [Externer Link für Gäste nicht sichtbar].

Also Frauchen ist versichert, komme was wolle!

Übrigens, sitzt man selbst drauf und es kracht, hat man auch Anspruch aus der eigenen Haftpflichtversicherung. Obwohl man Halter, Versicherungsnehmer und Bastelfreund ist. Schließlich ist man dann ja nicht gefahren. [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Im Innenverhältnis (Versicherer gegenüber des Versicherungsnehmers) kann sich der Versicherer ggf. von uns Geld wiederholen. Und zwar wenn wir eine [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] begehen. Dann ist der Versicherer in einigen wenigen Fällen bei Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen, unter besonderen Voraussetzungen und bei Kausalität, im schlimmsten Fall bis zu 5.000 € leistungsfrei! Ich geh jetzt nicht näher darauf ein, was alles passieren muss, damit der Versicherer tatsächlich die 5.000 € von euch verlangen kann. Das ist sehr unwahrscheinlich und das Schlimmste was in der Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall passieren kann. Wenn wirklich gewünscht schreib ich aber noch was dazu.

Und ja, der Umbau kann, wie übrigens jede Veränderung am Fahrzeug, eine Gefahrerhöhung darstellen, wenn ihr die Mangelhaftigkeit der Veränderung kennt. Auch da liegt die Beweislast beim Versicherer. Die bloße Nichtabnahme oder Nichteintragung reicht nicht als Nachweis einer Mangelhaftigkeit an sich. Da muss auch noch zwischen objektiver und subjektiver Mangelhaftigkeit unterschieden werden und Hintergrungsgründe Beachtung finden. Die Hürden sind da sehr hoch. Zuletzt im Schadenfall wie immer Kausalität zur Ursache oder Höhe.

Gruß Thomas
#14
Moin Thomas

erstmal vielen Dank für Deine ausführlichen Erläuterungen, ich les mir das am besten über Weihnachten mal durch, Wissen ist ja bekanntlich Macht und nur durch weiteres ( umfangreicheres ) Wissen zu toppen.

Bislang war mein Stand der Dinge, dass gerade Frauchen da Mitglied und somit Teil der eigenen Familie des Versicherungsnehmers hier nicht vollumfänglich versichert ist.

Sehr beruhigend, dass es da eine andere Ausführung dazu gibt, vielen Dank Dir.

Grüße Ole
#15
chicolini hat geschrieben: vor 4 JahreFrauchen da Mitglied und somit Teil der eigenen Familie des Versicherungsnehmers hier nicht vollumfänglich versichert ist.
Das kann für die Privathaftpflichtversicherung stimmen. Da können in den Versicherungsbedingungen gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen ausgeschlossen werden. Das ist üblich. Die gesetzliche Haftung nach 323 BGB besteht trotzdem. Nur die Versicherung zahlt eben dann nicht.

Da die Kraftfahrthaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist hat sie solche Ausschlüsse nicht. Leistungsfreiheit besteht nur wie oben beschrieben und natürlich bei vorsätzlich verursachten Schäden.

Aber das geht schon weit über dieses Thema hier hinaus. Ich wollte das nur kurz klarstellen, damit es nicht zu unnötigen Verunsicherungen mit den Versicherungen kommt. ;)
#16
Hallo Zusammen

ich finde auch meine Doppelsitzbank relativ unbequem, vor allem weil man die Rückenlehne nicht verstellen kann.
die einfachste Idee die ich schon mal gehört habe ist an der vorderen Befestigung der Bank etwas unterzulegen (Unterlagsscheiben) um den etwas schrägzustellen. hat da schon jemand Erfahrung mit?

Ansonsten bliebe noch das ersetzen durch nen Einzelsitz. Da lese ich ständig über alle möglichen Teile die man dann bräuchte.. Sitz, Konsole, Unterbau und was noch alles.
Habe mir meinen Sitz mal angesehen und ich bin der Meinung dass der nur aus 2 Teilen besteht.. unten aus Stahl das Gestell und da ist dann einfach nen Schaumstoff oder ähnliches eingelegt und dann der Bezug drüber.
Airbag hab ich nicht und der Stecker vom Gurtstraffer hängt einfach unten am Stahlgestell, aber eingesteckt ist da nix.
Das heisst für nen Einzelsitz bräuchte ich das komplette Set, Gestell unten drunter und Sitz für drauf, richtig? Im Internet findet man zb Sportscraft Sitze, das ist aber dann nur der Sitz an sich. Woher kriegt man den passenden Unterbau?

hier mal noch 1 Foto vom Sitz:
20200205_175311.jpg
#17
Hi,

Du brauchst zuerst den sogenannten Sitzkasten für unten drunter. Da schau mal auch nach Sportscraft. Es gibt normale und niedrige.
Wenn der Sitz drehbar sein soll, kommt nun die Drehkonsole.
Nun käme die Gleitschiene. Habe noch nicht gehört, dass schon einmal ohne probiert wurde. Hier gibt es meines Wissens nach nur originale. Ich habe meine vom Schlachter.
Als letztes kommt oben drauf der Einzelsitz.
Bei einem Recaro käme vorher noch eine (Adapterkonsole) um die Anschlüsse auf den Sevel anzupassen.

Schau mal in mein Tagebuch, da hab ich’s beschrieben.

VG!

PS: hab ich das Ganze oben nicht schon mal beschrieben???? :confused:
#18
Alex92 hat geschrieben: vor 4 Jahre
Ansonsten bliebe noch das ersetzen durch nen Einzelsitz. Da lese ich ständig über alle möglichen Teile die man dann bräuchte.. Sitz, Konsole, Unterbau und was noch alles.
Habe mir meinen Sitz mal angesehen und ich bin der Meinung dass der nur aus 2 Teilen besteht.. unten aus Stahl das Gestell und da ist dann einfach nen Schaumstoff oder ähnliches eingelegt und dann der Bezug drüber.
Airbag hab ich nicht und der Stecker vom Gurtstraffer hängt einfach unten am Stahlgestell, aber eingesteckt ist da nix.
Das heisst für nen Einzelsitz bräuchte ich das komplette Set, Gestell unten drunter und Sitz für drauf, richtig? Im Internet findet man zb Sportscraft Sitze, das ist aber dann nur der Sitz an sich. Woher kriegt man den passenden Unterbau?
Moinsen

alles as Du rein technisch brauchst ist der Einzelsitz ( [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] ( original ) mit Konsole ( original )

Editiert von @Andolini
Betrifft nur Fahrzeuge mit Beifahrerairbag und Gurtstraffern:
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Dann: Stecker von Sitzbank ab, 4 Schrauben lösen, Sitzbank raus, Einzelsitz mit Konsole rein, Stecker wie beschrieben, einen dran einen blind, fertig.
Einzelsitz drin.

Alles andere ist dann Aufrüstung mit besseren Sitzen oder Drehkonsole, wenn Dir das Original ausreicht gilt wie oben beschrieben, die Sitze gibts eigentlich recht häufig in allen möglichen Farben.
Stichworte : Beifahrereinzelsitz, Einzelsitz Ducato Boxer Jumper

Grüße Ole
Zuletzt editiert von Andolini vor 4 Jahre, insgesamt 1 mal editiert. Grund: siehe Beitrag
#19
@chicolini
Ich hab mir erlaubt deinen Beitrag leicht anzupassen, da Alex gar keinen Beifahrerairbag und auch keine Gurtstraffer an der Beifahrersitzbank hat. ;)
Nicht, dass unnötige Verwirrung entsteht.

@Alex92, du kannst einfach Sitzkonsole und Sitz gegen die Beifahrersitzbank tauschen. Hat der neue Sitz keine Sitzschienen, brauchst du diese zusätzlich. Meistens werden die aber mit Sitz angeboten. Das erkennst du am Verstellbügel vorn.

Vielleicht ist auch eine komplette Kombination interessant. Ich hab mir zwei Einzelsitze mit doppelten Armlehnen und Drehkonsolen bei eBay geschossen und konnte so die alte Kombination aus Fahrersitz und Sitzbank komplett ganz gut verkaufen. Hab ich im Ausbautagebuch beschrieben: viewtopic.php?p=9286#p9286

Gruß Thomas
#20
Andolini hat geschrieben: vor 4 Jahre @chicolini
Ich hab mir erlaubt deinen Beitrag leicht anzupassen, da Alex gar keinen Beifahrerairbag und auch keine Gurtstraffer an der Beifahrersitzbank hat. ;)
Nicht, dass unnötige Verwirrung entsteht.

Gruß Thomas
Moin Thomas

Kein problem, kannst Du gerne machen sofern Du da andere info hast als ich.
Meines Wissens haben alle Sevel ob X250 oder X290 seit bestehen 2006 pyrotechnische Gurtstraffer an allen Sitzplätzen vorne, egal welche Variante und unabhängig davon ob Beifahrerairbag oder nicht.

Falls das entgegen meinem Wissensstand nicht der Fall , .... umso schöner für den der´s Umbauen will :thumbsup:

in diesem Sinne, haut rein..
Grüße ole
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