Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Alles rund um die Aussenhaut, Fenster, Luken, Klappen, Durchbrüche, etc...
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#11
Hi,

sorry ich kapiers grad nicht: warum soll die Wand drin bleiben um die LKW Zulassung zu erhalten wenn das Teil doch ein WOMO wird? Hab ich was überlesen? Soll das Teil weiterhin als Transporter genutzt werden und so angemeldet bleiben?

Sollte ich das übersehen haben bitte ich meinen ursprünglichen Post als Falschinformation zu löschen. Sollte aber das Fahrzeug zu 100% zum Womo werden dann verstehe ich die Diskussion nicht, denn wir alle haben die Trennwand bei den unterschiedlichsten Fahrzeugen rausgenommen und haben alle unsere Womo-Zulassung bekommen?!?

Lasst mich nicht doof sterben jungs :-)

Grüße
Mark
#12
So lange ein Fahrzeug mit dem Herstelldatum ab 1. Oktober 2006 eine N-Zulassung (LKW) hat muss die Trennwand offiziell drin bleiben.
Erst wenn das Fahrzeug zum Wohnmobil umgeschrieben ist und dadurch eine M-Zulassung hat darf die Trennwand raus.
...vorausgesetzt es wird nicht zum gewerblichen Transport eingesetzt...
#13
Tech hat geschrieben: vor 4 JahreSo lange ein Fahrzeug mit dem Herstelldatum ab 1. Oktober 2006 eine N-Zulassung (LKW) hat muss die Trennwand drin bleiben.
Erst wenn das Fahrzeug zum Wohnmobil umgeschrieben ist und dadurch eine M-Zulassung hat darf die Trennwand raus.
Und wie soll das praktisch vonstatten gehen?
Es fängt damit an, dass die Trennwand rauskommt und begonnen wird den WoMo-Einbau zu installieren.
Das passiert aber nicht an einem Tag und die Vorführung zur Umschreibung dauert x bis y Monate.
Während dieser Zeit wird das Fahrzeug von vielen aber auch genutzt. Das wäre dann wohl illegal, weil Zulassung als Nutzfahrzeug aber keine Trennwand.
Falls es zur Kontrolle kommen sollte, hängt es wohl davon ab, wie glaubhaft man dem Kontrollierendem machen kann, dass das Fahrzeug nicht mehr zum Warentransport genutzt wird.

VG!
Andolini gefällt dies
#14
ja, ich denke dass das Problem nur in der Übergangsphase besteht bis zur Ummeldung zum Womo. Danach isses wumpe.

Man kann dieses Problem umgehen, in dem man sich beim Umbau erstmal auf die 4 vorgegebenen TÜV Kriterien stürzt und diese schnellstmöglich umsetzt und dann ungeachtet des restlichen Ausbaus erstmal die Ummeldung vollzieht. Halte ich sowieso für sinnvoller als das fertige Fahrzeug vorzufahren, denn der TÜV darf/soll nur die 4 Kriterien prüfen, der Prüfer wird sich aber alles was bereits montiert ist ansehen und auch kommentieren. Das kann man sich ersparen wenn man nur die mindestanforderungen erfüllt und er nur die sehen kann. Dazu kommt noch, dass es ab dem Zeitpunkt auch wesentlich günstiger wird. Ich würde keinesfalls 2 Jahre auf LKW Zulassung rumbasteln und und in dem Zeitraum die teure Versicherung bezahlen. Ergo: vier Kriterien schnell durchziehen, ggf. auch nur provisorisch (den TÜV interessiert nicht die Art der Ausführung), und ab der Ummeldung erledigen sich die Probleme...

Grüße
Mark
#15
Gibt es da nicht noch eine Stufe zwischen LKW und Wohnmobil ?

Ein Transporter bis zu einen zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t muss doch nicht zwingend als LKW zugelassen werden. Das machen doch einige nur aus steuerlichen Gründen.

Wenn die Trennwand raus ist dann entfällt halt die Möglichkeit der Zulassung als LKW und das Fahrzeug muss umgeschrieben werden. Mein Fahrzeug war vor der Umschreibung als Wohnmobil auch nicht als LKW zugelassen.
#16
Cruisemobile hat geschrieben: vor 4 JahreErgo: vier Kriterien schnell durchziehen, ggf. auch nur provisorisch (den TÜV interessiert nicht die Art der Ausführung), und ab der Ummeldung erledigen sich die Probleme...
Jeder Prüfer sieht das leider nach seinen eigenen Gesichtspunkten.

Folgende Grundbedingungen sollten laut Richtlinie 2007/46/EG Anh. II Nr. 5 erfüllt sein:

5.1. „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestim­mung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
— Tisch und Sitzgelegenheiten,
— Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
— Kochgelegenheit und
— Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegen­ständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

Zusätzlich richten sich die Prüfer oft nach Folgendem:
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Zuletzt editiert von Tech vor 4 Jahre, insgesamt 1 mal editiert.
#17
Ich finde das ist [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] ganz gut beschrieben.

Nein, ich habe mit der Versicherung, die diese Webseite betreibt, keine Beziehung und bekomme auch keine Provisionen für diesen Link
:slight_smile:
#18
997 hat geschrieben: vor 4 JahreMein Fahrzeug war vor der Umschreibung als Wohnmobil auch nicht als LKW zugelassen.
Dann war Dein Fahrzeug schon der Klasse M (Personenbeförderung) zugeordnet und Du hast nur die besondere Zweckbestimmung geändert.
#19
997 hat geschrieben: vor 4 Jahre Gibt es da nicht noch eine Stufe zwischen LKW und Wohnmobil ?

Ein Transporter bis zu einen zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t muss doch nicht zwingend als LKW zugelassen werden. Das machen doch einige nur aus steuerlichen Gründen.

Wenn die Trennwand raus ist dann entfällt halt die Möglichkeit der Zulassung als LKW und das Fahrzeug muss umgeschrieben werden. Mein Fahrzeug war vor der Umschreibung als Wohnmobil auch nicht als LKW zugelassen.
Frank, als was war denn dein Fahrzeug vorher zugelassen? Es gibt ja [Externer Link für Gäste nicht sichtbar], die Frage ist ob M (PKW=Personenbeförderung, für uns M1 interessamt) odet N (LKW=Güterbeförderung, darunter N1 <=3,5t was uns eigentlich interessiert, aber auch N2 und N3). Mir haben die bei HUK telefonisch uch mal gesagt, dass es doch eher ein Lieferwagen ist und kein LKW was letztendlich falsch war. Im Fahrzeugschein stand N1, also LKW. Aleo entweder PKW oder LKW.

Oder habe ich hier schon wieder was falsch verstanden?

PS: Interessant finde ich auch die Abgas Normen. Ich habe ja Euro6 (A oder B, also ohne AddBlue), aber mit dem Zusatz N1 (steht nach der Umschlüsselung weiterhin) was von den Schadstoffmenge ungefähr Euro5 für PKW entsprechen würde. Wohnmobil ist aber ein PKW (M1). Wie würde es sich dann auf die möglichen Fahrverbot auswirken (wenn bis dahin nicht Euro7 oder Euro8 eh Mindestvoraussetzung ist)
#20
Hallo Peter,

ich kann nach dem was ich im mit dem TÜV alles mitgemacht habe - mehrere verschiedene Prüfer - und deren offiziellen Infoblättern folgende Aussage treffen:

1. Diese vier von dir aufgezählten Kriterien sind in der Tat bindend; nicht aber die Art deren Ausführung. Theoretisch kannst du das aus Restbrettern aus deinem Keller zusammennageln. Es muss nur in der Sache dem entsprechen was gefordert ist. Man kann z.b den Punkt „Bett“ von der Interpretation nicht so auslegen, dass man sagt ich habe eine Hängematte als Bett und für mich ist das ein Bett. Es muss als festes Bett erkennbar sein. ABER, der TÜV beurteilt komischerweise ausdrücklich NICHT die Konstruktion an sich und die Stabilität der Konstruktion. Da wurde ich lediglich ausdrücklich darauf hingewiesen bitte alles so zu bauen, dass meine Familie sicher ist.

2. Ich habe das von der Konstruktion her auch nur angefangen/angedeutet und bin somit zur Ummeldung gefahren. Man hat gesehen was Bett, Stauraum, Tisch Sitzgelegenheit und Kochstelle ist. Der Prüfer hat gesehen was es wird und hat gesagt so darf er es umtragen.

3. Was wir hier im Forum auch immer wieder festgestellt haben ist, dass manche Prüfer so gut wie nie mit dem Thema Womo in Berührung kommen und somit über die rechtliche Lage schlecht bis gar nicht im Bilde sind. Wir hatten das letztens erst in einem anderen Thread. Ich empfehle dann das was ich auch gemacht habe: in der Gegend nach Fahrzeugbauern zu suchen, evtl. sogar Wohnmobilschmieden und diese freundlich zu fragen zu welchem Prüfer diese fahren. Dann kommt man an kompetente Prüfer.

Wenn ich ein Fahrzeug hätte bei dem ich die Trennwand nicht rausmachen dürfte weil ich sonst die LKW Zulassung verliere, dann würde ich die Wand erstmal drin lassen, die 4 Kriterien grob aufbauen, dass diese erkennbar sind, und dann schnellstmöglich zur Ummeldung fahren. Zu diesem Zeitpunkt würde ich Dämmung, Fenster usw. alles erstmal weglassen. Wenn man mit Schrankkorpi arbeitet kann man diese ja wieder demontieren und dann den Kahn durchdämmen. und wenn man wie ich mit einem Endoskellett arbeitet lässt man die Verkleidung weg und verkleidet erst nach dem isolieren. Klar, ist das unterm Strich aufwändiger als einfach die Wand raus zu machen und dann in Ruhe die Kiste zu bauen. Aber das wäre es mir allein schon wert um möglichst schnell in den günstigeren Tarif zu kommen.

Grüße
Mark