Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Alles rund um die Aussenhaut, Fenster, Luken, Klappen, Durchbrüche, etc...
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#1
Guten Abend, wir möchten uns einen langen Transit mit Hochdach, F350L4H3 kaufen. Doppelkabine. Wir möchten dann die Trennwand entfernen. Den Wagen dämmen. Und ein Bett, so wie ein Dachfenster einbauen. Der Rest ist luxuriöser Stauraum für Fahrräder und sonstige Sport Artikel. Die Angebote für das aktuelle Modell sind sehr attraktiv. Allerdings sind wir unsicher, ob man die Trennwand auch wirklich entfernen darf. Aus Stabilitätsgründen und auch des Tüvs wegen. Daher meine Frage:
kann mir jemand definitiv! sagen, ob es gestattet ist die Trennwand im aktuellen Modell zu entfernen. Falls es erlaubt ist und es jemand schon getan hat, würde es mich weiter interessieren ob es problematisch war und wie er/sie es gemacht hat. Vielen Dank schon mal und entschuldigt bitte die umständliche Fragestellung.
#2
Hi,

ja darf man. Die Trennwand ist lediglich aus drei Gründen drin:

1. bei einem als Transporter eingesetzen Kastenwagen trennt man die Ladung physisch von der Fahrerkabine. Sicherheitsaspekt.

2. Ein ungedämmter nackter Kastenwagen-Laderaum ist laut (dröhng) und somit richtig unangenehm während der Fahrt.

3. Durch die Trennwand gewinnt man zum Laden eine weitere Wand für feste Regale

Wir haben in der Regel alle die Wand rausgeschmissen, egal ob Sevel, Sprinter, Crafter oder Transit. Nur die wenigsten von uns haben Grundrisse bei denen die Trennwand drin bleiben kann.

Grüße
Mark
#3
Ist es nicht so, dass bei einer LKW Zulassung die Laderaumlänge überwiegen muss und dieser Abstand und die Trennung durch Trennwand gegeben muss?
Ich finde die Frage schon interessant, besonders wenn man den LKW dann evtl nicht als solches benutzt aber die Zumassungsart nicht ändert. Das kostet dann versicherungstechnisch natürlich deutlich mehr (muss jeder selber entscheiden), aber die Sache mit der Kraftfahrzeugsteuer könnte u.U. und meiner Meinung nach sehr heikel sein und könnte als Hinterziehung gewertet werden.
Hoffe @Andolini klärt uns bald auf ob etwas dran ist.
Andolini gefällt dies
#5
Wenn er als LKW zugelassen ist und ihr die Trennwand ersatzlos entfernt, besteht er keine HU mehr. Man könnte die Trennwand gegen ein Gitter tauschen, die es für Paketdienste gibt.

Die Betriebserlaubnis erlischt sobald die Fahrzeugart geändert wird. Eine neue Betriebserlaubnis wird von TÜV und DEKRA erteilt, wenn alle Voraussetzungen für die gewünschte Fahrzeugart vorliegen. Also wollt ihr keinen LKW mehr, müsst ihr euch entscheiden was es werden soll.

Gruß Thomas
#6
Guten Morgen, erst mal danke für die zahlreichen Antworten. Ich hab zwischenzeitlich mit der Dekra telefoniert. Der dortige zuständige für solche Fragen meinte, dass die Trennwand mindestens zu 50 % erhalten bleiben muss, damit das Auto seine LKW Zulassung behält. Dann wurde es etwas unklar. Ich habe es so gedeutet, dass tatsächlich danach eine andere Fahrzeugart entstehen muss. Also wahrscheinlich entweder Zulassung als wohn mobil oder was auch immer. Sonst wird es schwierig für den Tüv. Diese Auskunft hat mich weiter verunsichert aber auch die Idee reifen lassen, die Trennwand zur Hälfte raus zu machen. Was ich aus Abtrennungsgründen gar nicht schlecht finde und man könnte ja trotzdem nach hinten durch steigen… Hat sowas von euch schon jemand gemacht? Kann man die Trennwand vom aktuellen Transit halbieren oder nur teile abschrauben oder entfernen. Auf Bildern sieht die Wand ja schon so aus, als ob sie aus verschiedenen (Ab)Teilen besteht…
Ralfi gefällt dies
#7
Wie waren denn die 50% gemeint? Breite oder Höhe? Es gab ja auch Speditionsausstattung mit Gitter nur hinter dem Fahrersitz, das reicht anscheinend.

Aber auch sonst - baut man hinten die Ladefläche zu, dann ist diese meistens nicht für den Lastentransport geeignet und bei weniger als 50% wird die andere Nutzungsart (wohnen, schlafen, essen) eigentlich überwiegen (wieder achtung wegen Steuer). Ich persönlich hätte keine Lust das Risiko (wenn auch gering, evtl je nach Verhältnis zu den Nachbarn :slight_smile:) einzugehen.

LG
Tommy
#8
Trennwand zum Laderaum

Zulassung als M-Fahrzeug für die Personenbeförderung:

Wird ein Pkw oder Pkw-Kombi gewerblich zum Transport von Ladungen eingesetzt, unterliegt das Fahrzeug den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" DGUV Vorschrift 70 (bisher BGV D29) und muss eine Rückhalteeinrichtung haben. Sie kann zum Beispiel als Trennwand oder als eine andere geeignete bauliche Komponente ausgeführt sein. Belastbarkeit und Anbringung sind seit Januar 2012 in der DIN ISO 27955 geregelt, davor galt die DIN 75410-2.

Fazit: Trennwand nur bei gewerblichem Transport


Zulassung als N-Fahrzeug für die Güterbeförderung:

Bei Transportern, die bis zum Ablauf der Übergangsfrist Oktober 2006 hergestellt wurden, kann die Aufbaufestigkeit noch auf der Basis der alten DIN 75410-3 gegeben sein. Eine durchgehende Rückhalteeinrichtung war in der alten DIN 75410-3 nicht vorgeschrieben.

Seit Oktober 2006 musste die Aufbaufestigkeit den Vorgaben der DIN 75410-3 entsprechen. Im Januar 2011 wurde diese Norm durch die neue DIN ISO 27956 abgelöst.

Fazit: Bei Fahrzeugen bis Herstelldatum 30. September 2006 keine Trennwand; Ab Herstelldatum 1. Oktober 2006 Trennwand vorgeschrieben.
Andolini gefällt dies
#9
T.Larsen hat geschrieben: vor 4 JahreEs gab ja auch Speditionsausstattung mit Gitter nur hinter dem Fahrersitz, das reicht anscheinend.
Nur wenn rechts kein Beifahrersitz eingebaut ist und wenn der Fahrer seitlich geschützt ist.
#10
Tech hat wie gewohnt die Normen gleich zur Hand, nach denen ich zu faul war zu suchen. :relaxed:
Frag nochmal bei der DEKRA nach, wie du die Trennwand öffnen kannst. Kann auch sein, dass aufgrund der Doppelkabine da andere Voraussetzung gelten.

Die andere Fahrzeugart ist die Alternative zur "halben" Trennwand. Denn wenn du die Voraussetzungen eines LKW weiter erfüllst, spricht nichts dagegen ihn so zu nutzen. Ist eben dann alles Ladung und muss entnehmbar sein. Versicherungsschutz besteht dann für die Ladung iim Rahmen der Kasko allerdings nicht, bzw. nur mit extra Versicherung. Damit kann man ggf. leben, musst du entscheiden.

Gruß Thomas