Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Alles rund um die Aussenhaut, Fenster, Luken, Klappen, Durchbrüche, etc...
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#31
Hallo Jens,
ist vielleicht hilfreich für Dich:
Mein Transporter lief zunächst als solcher. Vor dem Ausbau und Einbau des Gurtbocks bin ich, bereits ohne Trennwand, beim tüv vorgefahren, eigentlich wegen des Gurtbocks. Mit der Massgabe, das Fzg weiterhin als Transporter zu betreiben schaute er in seinen Unterlagen nach und sagte sinngemäss folgendes: Die Ladefläche muss nach vorne abgesichert sein, was ursprünglich die Trennwand übernimmt. Als Transporter muss mindestens eine Ladefläche von 50% der Innenlänge vorhanden sein, die nach vorne eine Ladungssicherung haben muss. Diese könne aus einer Trennwand auf dem Fahrzeugboden bestehen. Da der Gurtbock direkt auf der Hälfte steht, habe ich dort eine kleine Trennwand montiert die der Tüv akzeptiert hat.
Meinen Einbau kann ich grösstenteils werkzeuglos demontieren wenn ich was zum Transportieren habe.
Cruisemobile gefällt dies
#32
Hallo Bruno, danke für deine Antwort. Ja, so habe ich mir das zwischenzeitlich auch gedacht. Es geht auch um das Längenverhältnis von vorderemFahrzeug und Laderaum. 50 zu 50 ist wohl die Bedingung für LKW und verlangt damit eine Trennwand.... dein rausnehmenbare InnenAusbau klingt interessant. Vielleicht kontaktiere ich dich deswegen noch mal, wenn ich soweit bin… Viele grüße Jens
#33
ja, mach das. wo bist Du denn? Kannst gerne mal schauen kommen.
#34
Hallo ihr lieben, hoffe es geht euch gut?
Ich hab mal wieder ein Anliegen .. und zwar geht es um die Trennwand zum Fahrerhaus…
Habe sie letztens ausgebaut .. nun im nachhinein Hat mich ein Bekannter darauf hingewiesen das mit dem Ausbau automatisch die Betriebserlaubnis erlischt?!? WTF?? Stimmt das ? Weiß da zufällig jemand ob das stimmt?
Aktuell sind wir noch als lkw zugelassen …
Mach mir grad ein wenig Sorgen 😅
#35
 ! Nachricht von: Andolini
 @einfach_bambule
Ich hab die beiden Threads mit gleichem Thema zusammengeführt. Evtl. wurden deine Fragen bereits in den Beiträgen davor ausreichend beantwortet.
#36
Ich habe den Thread hier durchgelesen...muss aber sagen, dass wir von unserer Versicherung und dem TÜC schriftlich (Email) andere Informationen bekommen haben - die Trennwand spielt allenfalls steuerlich (also fürs Finanzamt) eine Rolle. Sowohl TÜV als auch Versicherung (Cosmos Direkt) interessiert die Trennwand trotz LKW Zulassung nicht.
#37
Ich habe soeben mit dem TÜV gesprochen. Trennwand ist nicht von Bedeutung, Kann also nach meinem Verständniss ausgebaut werden.
#38
Das Thema ist hier zwar schon etwas älter, aber auch ich bin jetzt darauf gestossen, weil ich die Trennwand aus meinem Fiat Ducato (als LKW angemeldet) ausbauen will. Hier die Antwort von der Dekra Süd: wenn Zurrösen/-gurte vorhanden sind, ist das gar kein Problem, es gilt weiterhin als LKW. Da ich den Fußboden mit den Zurrösen drin lassen werde, kann ich die Trennwand rausnehmen, zum Womo umbauen, vom TÜV abnehmen lassen. Voila!
#39
Mein TÜV Mensch hat mir aus dem Merkblatt 740 folgendes gemailt:

Erhebliche Änderungen am Fahrzeugaufbau und Eingriffe in die tragende Struktur wie z. B. die
Herausnahme von Trennwänden, das Durchtrennen von Holmen, Streben, Knotenblechen usw.
sowie der Einbau von Hubdächern, Hochdächern, Türen usw. bedürfen einer Herstellerfreigabe
oder sind durch die Aufbaurichtlinien abgedeckt.