Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Alles rund um die Aussenhaut, Fenster, Luken, Klappen, Durchbrüche, etc...
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#1
Hallo ihr Lieben,

ich würde mir gern meinen ersten Camper anschaffen und habe gerade einen Ford Transit im Auge...
Allerdings bin ich etwas verunsichert- und zwar hat der Vorbesitzer ein Seitenfenster von einem VW Bulli in das Dach eingebaut- er meint, dass es egal wäre welches Fenster man wo verbauen würde, Hauptsache es wäre ein Autoglas.

Jetzt meine Frage- ist ein Seitenfenster eines VW Busses wirklich als Dachfenster zulässig, oder kann ich da richtig Ärger mit dem TÜV bekommen? Eingetragen ist es nämlich noch nicht.


Liebe Grüße & danke vorab!

Lisa
#2
Hallo,
ein Dachfenster wird nicht eingetragen. Allein entscheidend ist, ob auf dem Glas des Fensters ein Prüfzeichen "eingebrannt" (eingeätzt) ist.
Gruß
Matthias
#3
Die Prüfzeichenfrage bzw. Kennzeichnungspflicht ist meines Wissens nur für "Scheiben" (Originalwortlaut aus der amtlichen deutschen Übersetzung der ECE R 43) wirklich in Stein gemeißelt. Die Schlüsselfrage lautet also, ist eine Dachluke eine "Scheibe". Um den Prüfer nicht zu verwirren, würde ich in einen Camper daher nie ein "Dachfenster" einbauen, sondern immer ein "Oberlicht" oder eine transparente Lüftungsklappe oder maximal eine Dachluke. Solche Dinge sind in den einschlägigen Vorschriften nicht geregelt, folglich gibts dafür keine Kennzeichnungsfplicht und kein zwingendes Sicherheitsglas. Das Ganze ist aber nur meine Argumentation, ein Prüfer kann das natürlich anders sehen.

Ich hatte meine "Lüftungsklappe" bei der Womo-Umschreibung im Originalkarton dabei (Bootsluke aus 10mm Acrylglas, hochseetauglich) und habe meinen Prüfer explizit darauf angesprochen. Er versicherte mir, dass er darauf auf keinen Fall irgendwelche E-Nummern suchen würde, weder bei Umschreibungsgutachten noch bei der HU (ist natürlich keine drauf). Ein anderer Prüfer kann das aber natürlich auch wieder anders sehen.

PS.: irgendwo geistern hier im Forum oder in einem Nachbaruniversum Fotos von Polzei-Fahrzeugen mit Boots-Dachluken (folglich ohne E-Nummer) herum.
Andolini gefällt dies
#5
Meine Fenster und Dachfenster wurden beim TÜV nach einer E Nummer und irgend einem Zeichen geprüft. Man erklärte mir alle Glas- und Acrylfenster müssten dieses Zeichen haben. Ein VW Fenster, wenn Original, hat ideses Prüfzeichen sicher.
#6
Im aktuellen VdTÜV Merkblatt 740 steht dazu:
"Alle Scheiben müssen für den jeweiligen Verwendungszweck genehmigt sein (Prüfzeichen national
/ EU oder UN-Regelungen). Die zulässige Einbauposition der Kunststoffscheibe kann der
Genehmigung bzw. dem Prüfungszeugnis entnommen werden. Es ist zu beachten, dass Scheiben/
Dachluken
mit einem gültigen Genehmigungszeichen versehen sein müssen und die entsprechenden
Auflagen der Genehmigung eingehalten werden."
#7
Knox hat geschrieben: vor 1 JahrEs ist zu beachten, dass Scheiben/
Dachluken mit einem gültigen Genehmigungszeichen versehen sein müssen und die entsprechenden
Auflagen der Genehmigung eingehalten werden."
Dann fordert der liebe VdTÜV hier im Nebensatz und hinterm Schrägstrich mal wieder etwas, wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt. Das Wort Dachluke gibts jedenfalls in der R43 oder in der StVZO nicht und ein sinngemäßes Synonym meines Wissens ebenfalls nicht. Das steht aber in einer Reihe mit (rechtlich) unsinnigen Gasprüfungen, VDE-Elektrogutachten und vom Himmel gefallenen Belüftungsvorschriften. Probleme dieser Art lassen sich wohl nur durch aufmerksame Prüferauswahl lösen.

PS.: mich wollte die Dekra schon mal mit einem unveränderten und akkustisch unauffälligen Serienfahrzeug zur Lärmmessung schicken. Der Tag ist manchmal lang, insbesondere wenn man lange Weile hat...
Andolini, jj79, calalalaudio gefällt dies
#8
Wer späteren Ärger vermeiden will, verbaut nur Sachen mit Prüfzeichen, eine gebrauchte VW Scheibe sollte eins haben, ob die früher nun an der Seite war ,ist egal....
#9
farnham hat geschrieben: vor 1 JahrDann fordert der liebe VdTÜV hier im Nebensatz und hinterm Schrägstrich mal wieder etwas, wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt.
Da würde ich dir mittlerweile zustimmen!

In der Verordnung EU 2018/858, Anhang II, Teil III, Anlage 1 steht zum Thema Verglasung (Nr. 45A, Erläuterung Buchstabe J)
"Für die gesamte Fensterverglasung mit Ausnahme des Führerhauses (Windschutzscheibe und Seitenscheiben) kann
als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden"
Für Sicherheitsglas gilt UN R43. Also nur mit Prüfzeugnis/E-Prüfnummer.
Für "Scheiben aus dem Werkstoff starrer Kunststoff" gibt es aus meiner Sicht keine näheren Vorschriften. Daher wären PMMA/Acrylglas-Dachhauben aus dem Bootsbau zulässig in Wohnmobilen.
#10
Verordnung hin oder her, ich würde ein Fesnter was für die Seite gebaut ist nie nicht in das Dach bauen ... mag ja sein dass das ne Weile dicht ist ... aber auf Dauer? Die Schiebefenster von meinem letzten Bus (VW Bus) waren alles andere als dicht. 2x im Jahr die Gummis mit Hirschtalg schmieren dann ging es halbwegs :stuck_out_tongue_winking_eye:
svenotzer gefällt dies