Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Alles rund um die Aussenhaut, Fenster, Luken, Klappen, Durchbrüche, etc...
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#12
Ja ich weiss. Jetzt rate mal wer einer von den Usern ist :grin:

Jeder muss sich im klaren darüber sein, welche Konsequenzen in dem Zusammenhang für einen persönlich entstehen können. Deswegen der Hinweis und es ist nur ein Hinweis, nicht mehr nicht weniger.

Gruß Rico
jj79, Slap gefällt dies
#13
jj79 hat geschrieben: vor 2 Jahredoch fahren hier einige User mit Bootsluken durch die Gegend die beides nicht haben.
Das macht sogar die Polizei in ihren eigenen Fahrzeugen
jj79 gefällt dies
#14
Bootsluken baut man am besten nach der Umschreibung ein. ;)
#15
Seit ein paar Wochen gibt es das neue TÜV Merkblatt:


MB FZMO 0740:2022-01-19
Ersatz für Ausgabe 2019-08-30; vollständige Überarbeitung

Punkt 5.7

... alle Scheiben müssen für den jew. Verwendungszweck genehmigt sein (Prüfzeichen...) Also scheint es keinen Ermessensspielraum bez. Yachtluken mehr zu geben.

Ich habe auch noch eine schicke Vetus Planus Luke liegen. Die werde ich uneingebaut zum TÜV mitnehmen. Die Deckenverkleidung ist reversibel, so das ich das auch später noch machen kann.
#16
Das TÜV Merkblatt ist, wie der Name schon sagt, ein Merkblatt und keine technische Vorschrift. Wenn @Rico_KN recht hat mit den Anbauteilen (wovon ich ausgehe), dann sollte(!) es auch vorher keinen Ermessensspielraum gegeben haben. Das hat auch nicht nur mit der Umschreibung zu tun, sondern könnte bei jeder HU bemängelt werden. Insofern denke ich, dass man sich einen anständigen Prüfer suchen sollte und natürlich nur das einbaut, was man verantworten kann.
#17
Was geht den TÜV mein Innenraum bei der HU an? Also kann schon sein, dass er das theoretisch anschauen könnte. In der Praxis schaut da aber keiner rein, außer den Bereich des Fahrerhauses. Und von außen sieht er eine Bootsluke ja wohl kaum.
#18
Meine Antwort bezog sich auf das TÜV Merkblatt und dass der Punkt mit dem Prüfzeichen keine Relevanz für die WoMo Umschreibung hat, sondern im allgemeinen relevant ist… Ob man sich daran hält steht auf einem anderen Blatt.
#19
Ich verstehe nicht wie man so auf diesen Prüfzeichen rumreiten kann.
Wenn ich mit meinem selbst ausgebauten oder fertig gekauften Womo einen heftigen Crash habe, fliegt der Ausbau auseinander, die Dachluke bereitet mir dabei am wenigsten Sorgen.

Mein TÜV Prüfer hat meinen selbst eingebauten Gurtbock im Vorfeld bereits abgenickt. Die Luken waren da schon verbaut. Nun möchte er einen Nachweiß darüber, ob meine beiden Lewmar Dachluken der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs standhalten. Sowas wird es für Yachtluken kaum geben. Nun stehe ich wirklich dumm da… :face_vomiting:
Wishbone gefällt dies
#20
Wenn er nur einen Nachweis will, nimm ihn eine Runde mit, fahr auf die Bahn und gib alles was der Bock kann. Einen besseren Nachweis wird er nicht bekommen. Alles andere sind nur Buchstaben auf Papier. Im Ernst, biete ihm das doch mal an. Wenn er bei dem Gurtbock zugänglich war, scheint es doch ein Guter zu sein. Wenn die Bootsluken scheitern, dann meist mangels Splittergutachten. Geschwindkeit ist bei den flachen begehbaren Luken nun wirklich kein echtes Problem. Gerade im Vergleich zu den zugelassenen hochaufbauenden windigen Heki-Hauben.