Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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von simon666
#1
Hallo liebe Leute,

ich weiß das Thema ist ein etwas strittiges bzw. unklares Thema und so richtig finde ich keine Antworten auf meine Fragen, ich habe auch schon in einem anderen Thread hier im Forum zum Thema "Trennwand entfernen" etwas gelesen und konnte schon einiges an Wissen mitnehmen.

Ich habe einen L3H2 Citroen Jumper, er hat momentan eine LKW-Zulassung und ich will ihn zum WoMo ausbauen. Wenn ich jetzt die Trennwand entferne erlischt sofort die Betriebserlaubnis (StVZO § 19 (2) 1.) und ich darf das Auto theoretisch nicht mehr fahren, sehe ich das richtig? Wenn ich die Trennwand aber ausbaue und mir aus Holz eine eigene Trennwand baue die zu mind. 50% (Höhe) und 100% (Breite) besteht darf ich mein Fahrzeug dann wieder legal bewegen?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Antworten :slight_smile:

Grüße
René
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von saniwolf
#2
Hallo René,

ich sag dir, wie ich's gemacht habe:

Trennwand raus - KAWA ausgebaut - als Womo angemeldet. Zwischenzeitlich immer wieder mit gefahren. Zur Zeit hat die Polizei eh was anderes zu tun, als sich deine fehlende Trennwand anzusehen (geht ja auch gar nicht :upside_down: ).

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
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von jj79
#3
Was sollen denn dann die armen Berliner machen, während sie 12 Wochen auf die Ummeldung warten? Achja, Urlaub in Frankreich... :lol:
von simon666
#4
Ok, erstmal danke für eure Antworten, aber wenn ich dann mit Holz eine "neue" gebaut habe dann passt es doch theoretisch wieder rechtlich oder?
Ich hab halt echt nur bissl Bedenken wenn man doch einen Unfall bauen sollte oder was weiß ich, aber ja die Wahrscheinlichkeit ist sicher gering....
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von Rico_KN
#5
Sehe ich genauso wie Marc. Ich kenne auch nix offizielles und eine Trennwand ist nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt. Es soll sogar Leute geben, die haben ihren Ducato ab Werk ohne Trennwand bestellt und es war dennoch ein N1 Fahrzeug :grin:

Gruß Rico
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von svenotzer
#6
Dröseln wir das ganze doch mal auf.
Erlöschen tut die Betriebserlaubnis u.a. wenn die fahrzeugart verändert wird.
Wenn die Trennwand entfernt wird, ist das nach meiner Auffassung nicht unweigerlich eine Veränderung der fahrzeugart , da es ja auch Lkw ab Werk ohne Trennwand gibt.
Und nur der Umstand das die Trennwand fehlt, verhindert ja nicht dass man weiter Güter befördern kann.
Das die Trennwand die vorderen Insassen vor Verletzung schützt ist ja auch nur bedingt gegeben.
Bei einer Palette Zementsäcke ohne Sicherung im Laderaum, wird auch die Trennwand nicht viel ausrichten können, im Falle eines Aufpralls oder Vollbremsung.
Also wäre die nachträglich eingebrachte Trennwand mit den halben Maßen die der Themenstarter anstrebt ja eventuell das nötige Schlupfloch , um regelkonform zu bleiben.
Diese dann leicht entnehmbar konstruiert, und nur bei Fahrten eingesetzt, würde dann für den Zeitraum des Umbaus, erstmal vor möglichen Repressalien der Ordnungsbehörden schützen.
Ob die bestimmte Höhe wirklich stimmt sollte mit dem Tüv abgeglichen werden.
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von Wolf
#7
Wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Meiner ist als LKW und ohne Trennwand durch die Hauptuntersuchung gekommen.
von bodo48
#8
Das ist der entscheidende Punkt. Wenn du ohne Trennwand von der Ladung erschlagen wirst, mag das relevant sein. Sonst aber eher nicht.
Ich bin auch mit LKW-Zulassung und ohne Trennwand zum TÜV zur HU gefahren. Hat niemanden interessiert.
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von chicolini
#9
Moin zusammen

problematisch wird es alleine dann, wenn eine Trennwand/Abschottung etc. zum Fahrerplatz explizit in den Papieren aufgeführt wird.
Dies ist zum Beispiel bei Fahrzeugen der Fall, welche Zollpflichtige Ware transportieren, hier ist der Laderaum hermetisch abgeriegelt um den zugriff verplomben zu können.
ABER: auch diese Wand ist austragsungsfähig, somit erlischt zwar die Eignung des Fahrzeugs für eben diese Ladungsabsicherung, aber die Bauart und Typisierung als LKW bleibt erhalten.
Grudnsätzlich muss beim LKW der Raum zur Beförderung von Waren a: geeinet sein und b: die Grundflächen dazu deutlich erkennbar, sprich größer sein als der verbleibende Raum zur Personenbeförderung ( Fahrer eingeschlossen )

Gemessen wird so etwas von der Spitze des 'Gaspedals bis Ende letzte Sitzreihe.

Das ist mal die grobe Voraussetzung für eine Zulassung als LKW, so hat es mir mein TÜV´ler erläutert.
Fenster etc. gehen natürlich in die Betrachtung mit ein, heißt Fahrgastraum muss Fenster ( Fluchtmöglichkeit ) haben, Laderaum darf nicht.
Nur so sind beispielsweise die Kombinationen für Handwerker auch möglich, mit 2ter Sitzreihe trotzdem LKW zu sein.

Die Ladungssicherung wird über die Befestigungsmöglichkeiten in/an der Karosse definiert, wohl aber nicht über eine Trennwand.
Nicht umsonst gibt´s diese in alle erdenklichen Ausführungen, halbhoch, halbe Breite, geschlossen, mit Fenster etc..


Meine TW is auch draussen und ich habe die 2te HU hinter mir ( weil ich als noch net fertig bin mit dem Umbau :sleeping: ) no problems..

Grüße Ole
svenotzer gefällt dies
von simon666
#10
Erstmal mega vielen Dank für die ganzen Kommentare von euch und dies in der kurzen Zeit. Ich werde da die Trennwand heute ausbauen und dann einfach draußen lassen und mir dann eine bauen weil ich das sowieso vor habe, aber ihr habt mir erstmal die Angst genommen vor irgendwelchen Repressalien.

vielen Dank euch :slight_smile: :upside_down: :wink: