- vor 3 Jahre
#11
Bei Fahrzeugen mit EG Zulassung gilt die EU Verordnung 2018/858 (Nachfolgerin der Richtlinie 2007/46/EG): [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Die Anforderungen an die Fahrzeugklasse N sind in Anhang 1, Nr. 3 geregelt (ab PDF Seite 68).
Sofern es keine Trennwand gibt müssen Systeme zur Ladungssicherung vorhanden sein! (3.3)
Es muss eine gewisse Restzuladung verbleiben. Diese Restzuladung wird ermittelt aus zul. Gesamtmasse - fahrbereite Masse - 68 kg je Passagier-Sitzplatz (also Fahrersitz ausgenommen). Bei 2 bis 3 eingetragenen Sitzplätzen (= 1 oder 2 Passagierplätze) musss die Restzuladung >= 150 kg sein.
Bei mehr Sitzplätzen muss die Restzuladung >= 68 kg je Passagierplatz sein.
Beispiel zGG 3500 kg, 4 eingetragene Sitzplätze, fahrbereite Masse 3100 kg: Restzuladung = 3500 - 3100 - 3x68 = 196 kg. Das ist kleiner als 3 x 68 = 204 kg => kein N1, sondern M1.
Bei einem leeren L3H2 mit nur 2 bis 3 Sitzen ist aber gar kein Problem.
Das Kriterium der Mindest-Laderaumlänge wird nicht mehr auf die Fahrgastraumlänge bezogen, sondern auf den Radstand, vgl. 3.8.2.2 c)
Bei nur einer Sitzreihe natürlich vollkommen unproblematisch.
Die Anforderungen an die Fahrzeugklasse N sind in Anhang 1, Nr. 3 geregelt (ab PDF Seite 68).
Sofern es keine Trennwand gibt müssen Systeme zur Ladungssicherung vorhanden sein! (3.3)
Es muss eine gewisse Restzuladung verbleiben. Diese Restzuladung wird ermittelt aus zul. Gesamtmasse - fahrbereite Masse - 68 kg je Passagier-Sitzplatz (also Fahrersitz ausgenommen). Bei 2 bis 3 eingetragenen Sitzplätzen (= 1 oder 2 Passagierplätze) musss die Restzuladung >= 150 kg sein.
Bei mehr Sitzplätzen muss die Restzuladung >= 68 kg je Passagierplatz sein.
Beispiel zGG 3500 kg, 4 eingetragene Sitzplätze, fahrbereite Masse 3100 kg: Restzuladung = 3500 - 3100 - 3x68 = 196 kg. Das ist kleiner als 3 x 68 = 204 kg => kein N1, sondern M1.
Bei einem leeren L3H2 mit nur 2 bis 3 Sitzen ist aber gar kein Problem.
Das Kriterium der Mindest-Laderaumlänge wird nicht mehr auf die Fahrgastraumlänge bezogen, sondern auf den Radstand, vgl. 3.8.2.2 c)
Bei nur einer Sitzreihe natürlich vollkommen unproblematisch.
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