Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Alles rund um die Aussenhaut, Fenster, Luken, Klappen, Durchbrüche, etc...
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von CCC_MH
#1
Hallo liebe Leute,

ich hab meinen Bruno mittlerweile nahezu fertig :smiley:
Heut war ich beim TÜV um einen Termin für nächste Woche Mittwoch zu machen.
Ich bin eben nochmal die VD740 durchgegangen und habe dazu noch ein paar Fragen:

In Punkt 6.9 steht: Eine ausreichende Belüftung des Wohnteils ist sicherzustellen

- Ich habe einen nahezu rundherum verglasten Ford Transit - also keine Ausstellfenster o.ä. Bedeutet das, dass ich noch eine Dachluke nachrüsten muss oder reicht ein Regenschutz an den Fahrer- und Beifahrerfenstern, damit ich diese ein Stück öffnen kann?

In Punkt 6.7 steht: Alle Einstiege müssen sich gefahrlos benutzen lassen

- Ich habe die linke Schiebetüre zugebaut. Durch diese kommt man nur an den Wassertank, die Verkabelung usw. aber man kann nicht durch diese einsteigen.
Die rechte Schiebetüre ist der Haupteingang und man käme durchs Heck und die Fahrer- und Beifahrertüren noch hinein. Reicht das aus oder hab ich mir hier die Zulassung als Womo schon versaut?

Ich hoffe auf rasche Antworten.

Viele Grüße aus dem Kreis Euskirchen

:grinning: :smile: :laughing:
#2
Meine Meinung:

Wie kochst du denn im Fahrzeug? Dazu ist ausreichende Luftzufuhr definitiv nötig, da reichen auch die vorderen Scheiben nicht. Theoretisch schon gar nicht, aber auch praktisch nicht. Das ginge nur bei offener Schiebetür oder auf dem Heckauszug.
Darüber hinaus zur Belüftung bei der übrigen Nutzung kann ich nix sagen, hat auch mein Prüfer nichts geäußert. Ich hab aber auch zwei Luken, dafür keine Fenster im Wohnbereich.

Die zugebaute Seite geht damit gar nicht mehr als Einstig zu nutzen, also kann davon auch keine Gefahr mehr ausgehen. Was der Prüfer sagt - ob das überhaupt interessiert - hängt sehr stark von ihm ab.
#3
Willst du wirklich zum TÜV? Deren Merkzettel und all deine aufgezählten Punkte haben keine Gesetzesgrundlage. Schon allein der Titel der aktuellen Fassung von 2019 gibt eine veraltete Fahrzeugklasse wieder. Der TÜV erfindet eigene Regeln. Die Gesetzgebung funktioniert anders.
 ! Nachricht von: Andolini
 Es folgt Satire.
Deren [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] zu dieser Fassung ist voller Fehler und witziger Halbwahrheiten. Da will ich den Merkzettel gar nicht erst lesen.
Kostproben?
„Durch den Umbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil erlischt dessen Allgemeine Betriebserlaubnis“, sagt Schneider.
Wirklich? :face_with_monocle:
Fahrzeuge mit so genannter Wechselnutzung behalten ihre ursprüngliche Fahrzeugkategorie dagegen bei. „Temporär genutzte Einbauten, die man ohne Werkzeug aus dem Basisfahrzeug entfernen kann, machen aus einem normalen Fahrzeug noch kein Wohnmobil“, erläutert Schneider.
Häh? Na was denn nun? :rolling_eyes:
Und was ist diese ursprüngliche Fahrzeugkategorie? Etwa LKW oder PKW wie vor nem guten Jahrzehnt? Erklär es uns bitte, Herr Frank Schneider, Mobilität-
sexperte beim TÜV-Verband. :face_with_raised_eyebrow:
Das sagt die StVZO
Wohnmobile fallen gemäß der EG-Richtlinie 2007/46 unter die Kategorie „Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung“, in Deutschland gelten sie als „Sonstiges Kraftfahrzeug“.
Soso? Gehört Deutschland nicht mehr zur EG? :shushing_face:
In der [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] steht zur Fahrzeugklasse "Sonstige Kfz":
5.7 Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: Fahrzeuge im Sinne der Nummer 5 mit Ausnahme von Fahrzeugen nach den Nummern 5.1 bis 5.6.
Mit Ausnahme von 5.1 also:
5.1 Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Tisch und Sitzgelegenheiten,
b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c) Kochgelegenheit und
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Ist doch eigentlich unmissverständlich. :thinking:
Also auch laut StVZO ist ein Wohnmobil eben kein "Sonstiges Kfz". Der TÜV hat evtl. eine Fassung die älter als 13 Jahre ist. Das wäre die harmloseste Erklärung für solche Aussagen. :man_facepalming:
Grundsätzlich dürfen beim Bau eines Wohnmobils nur schwer entflammbare Werkstoffe verwendet werden.
Offensichtlich lässt kein einziger Serienhersteller seine Ausbauten beim TÜV begutachten. :wink:
Zum Inventar eines Caravans gehört ein fest verbauter Kocher,
:bomb:
wenn der Kocher zwar fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, für den Gebrauch aber aus dem Innenraum herausgezogen werden muss“, sagt Schneider.
Jetzt wird es völlig absurd. :zany_face:
Das Merkblatt erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist im Onlineshop des TÜV-Verbandes zum Preis von 34,50 Euro als PDF oder 36,85 Euro in Papierform erhältlich.
Regeln erlassen wollen, aber dann einen Ausschluss formulieren. Ist klar. Und Geld wollen sie für dieses Pamphlet auch noch haben. Na hoffentlich ist es wenigstens schwer entflammbar. :laughing:
Jumper, jj79, chicolini und 2 andere gefällt dies
#4
Das. lieber Thomas, hast du mir aus der Seele geschrieben, nur noch gefühlt ein vielfaches besser und mit Beispielen unterlegt. Vielen Dank dafür!!! :kissing_closed_eyes:

Der "sexperte" ist aber ne schöne Stilblüte dabei :grin:
#5
Hallo,

dann werde ich wohl noch eine Dachluke nachrüsten müssen.
Zu den anderen Punkten: Ich fahr zum TÜV, weil ich nicht dauerhaft in dieser Grauzone zwischen „Die Zulassung erlischt“ und „Die Umschreibung ist nicht pflicht“ leben.

Ich lese oft das hier:

Sonderkraftfahrzeug Wohnwagen bei festinstallierter Wohneinrichtung (Eintrag in Fahrzeugpapiere)
Wechselnutzung bei herausnehmbarer Wohneinrichtung (Ursprungsform bleibt erhalten, nur Vermerk in Fahrzeugpapieren)
Keine Berücksichtigung bei Fahrzeugen, die eine geringere Austattung als die vorgeschriebene Wohnmobilmindestausstattung besitzen

Wenn also zum Beispiel kein Tisch vorhanden ist, dann ist die Sache doch klar, dass ich den nicht ummelden muss oder? Gas etc. ist nicht verbaut.
#6
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Es gibt kein Sonderkraftfahrzeug... :woozy_face:
Und der Tisch kann leicht entfernbar sein.
#7
Andolini hat geschrieben: vor 3 Jahre
Regeln erlassen wollen, aber dann einen Ausschluss formulieren. Ist klar. Und Geld wollen sie für dieses Pamphlet auch noch haben. Na hoffentlich ist es wenigstens schwer entflammbar. :laughing:

Thomas, endgeil formuliert , chapeau :thumbsup:
#8
CCC_MH hat geschrieben: vor 3 JahreHeut war ich beim TÜV um einen Termin für nächste Woche Mittwoch zu machen
Und da hast du schon einen Fehler begangen :smirk: du hättest mit dem TÜV Beamten zusammen durch dein Fahrzeug gehen müssen und fragen was noch fehlt bzw. ob du so eine Umschreibung bekommst zum Wohnmobil. Das machen die ganz gerne und kostet ein 10er für die Kaffeekasse. Du kannst das aber immer noch so machen und dann bist du auf der sicheren Seite.
Ich habe das letztes Jahr im Feb. genau so gemacht, beim TÜV angerufen ob mal einer mein Umbau durchsehen kann für eine Umschreibung zum Wohnmobil, hingefahren mit dem Prüfer durchgegangen und alles besprochen, eine Woche später hatte ich den Termin zur Umschreibung und alles war isy.
#9
Andolini hat geschrieben: vor 3 Jahre
Es gibt kein Sonderkraftfahrzeug... :woozy_face:
Ich hab aber eines :wink:
So KFZ.jpg


Mein Eindruck aus Gehörtem und selbst Erlebtem ist, dass jeder TÜV Prüfer macht, was er will. Es ist einfach Glückssache, an wen man gerät.

Ich würde an Deiner Stelle wie micha schon geschrieben hat (und so hab ich es auch gemacht), einfach mal hinfahren und fragen, was noch fehlt.

Die Dachluke würde ich aber so oder so im eigenen Interesse einbauen.
#10
Nö hast du nicht. Sonstiges KFZ, nicht SonderKFZ :stuck_out_tongue_closed_eyes: Hab ich übrigens auch.

Findest du auch in dem von @Andolini Thomas verlinkten Gesetzestext unter Punkt 5.7 ausgeschrieben.
Andolini gefällt dies