Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Alles rund um die Aussenhaut, Fenster, Luken, Klappen, Durchbrüche, etc...
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#1
Hallo

Nachdem ich mit der Umschreibung meines Sprinters von LKW auf Wohnmobil Probleme hatte, bin ich jetzt zu einem anderen TÜV Standort um in einem Vorgespräch alles zu klären

Einbau Küche, Stauraum, Tisch, Sitzgelegenheiten und Bett alles ok...

Aber:
Ich habe ein Dachfenster verbaut (Maxxair)
Ist genau zw. den Querholmen
Er braucht ein Gutachten vom Dachfenster.
Und eine Bestätigung von Mercedes, dass an dieser Stelle ein Dachfenster montiert werden darf.

Gutachten fürs Fenster hab ich keines, ich hoffe es gibt was vom Hersteller. Der sitzt aber wohl in Amerika
Und auf Nachfrage bei Mercedes gibt es von Mercedes hier kein Gutachten oder Freigabe, auch nicht auf Wunsch, wird generell nicht gemacht.

Wollen die mich alle nur ärgern?? :rage:
Schon mal jemand solche Probleme gehabt?

Stephan
#2
WoMo hat geschrieben: vor 3 JahreWollen die mich alle nur ärgern??
Scheint so zu sein. Ich habe den gleichen verbaut und den Prüfer hat es nicht im geringsten interessiert.
Wenn es dem so sein sollte, müsste man jedes eingebaute Fenster und jede Lücke an einen vorbestimmten Stelle einsetzen.
Zur Not baust Du den aus und setzt zwischenzeitlich eine passende Dachlücke von z.B.Fiama rein und tauschst es nachher wieder zurück.

Ich würde einen anderen Prüfer aufsuchen und, wenn es unbedingt sein muss, nur grundlegende Fragen stellen.
#3
WoMo hat geschrieben: vor 3 JahreUnd eine Bestätigung von Mercedes, dass an dieser Stelle ein Dachfenster montiert werden darf.
Dafür sollte der Auszug aus den Aufbaurichtlinien reichen: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Hat die Dachluke keine E-Nummer? wenn nicht, hilft nur ein anderer TÜV und nicht auf die Dachluke hinweisen.
Andolini, robat1 gefällt dies
#4
Das finde ich auch ziemlich exotisch vom Ingenieur. So viel Sachverstand sollte er schon haben, dass er beurteilen kann, dass die Blechhaut zwischen den Holmen kein tragendes Teil ist. Wenn der dann bei Bodenöffnungen auch so zickt :face_with_raised_eyebrow: ..... Und die Maxxair ist ja jetzt auch nicht sooo exotisch sondern für Fahrzeugdächer gebaut.
Ich fürchte, du solltest dich nach einer dritten Alternative umschauen, mit dem wird es eher schwierig.
Gruß
Wolf
saniwolf, robat1 gefällt dies
#5
Wolf hat geschrieben: vor 3 JahreUnd die Maxxair ist ja jetzt auch nicht sooo exotisch sondern für Fahrzeugdächer gebaut.
Ja, aber sie muss eine E-Nummer haben, damit sie in Fahrzeuge eingebaut werden darf (Das häufig nicht hingeguckt wird ist ja was anderes ;) )

Und die Frage nach der Erlaubnis für die Dachluke ist nur die Absicherung für den Prüfer, auch wenn er das mit Sicherheit beurteilen kann. Besonders, wenn er solche abnahmen eher selten durchführt ist es für mich absolut verständlich. (Zudem sind Prüfer immer froh, wenn man sich selbst um sowas kümmert, meistens ist dann deutlich mehr möglich)

Wenn er nicht fragt => Es passiert etwas => Es war doch nicht erlaubt. Dann hat der Prüfer ein Problem
Wenn er fragt => Es passiert etwas => Es war erlaubt. Dann kann er sich immer auf die Aufbaurichtlinien berufen und er ist raus.
#6
Arne1985 hat geschrieben: vor 3 JahreWenn er nicht fragt => Es passiert etwas => Es war doch nicht erlaubt. Dann hat der Prüfer ein Problem
Wenn er fragt => Es passiert etwas => Es war erlaubt. Dann kann er sich immer auf die Aufbaurichtlinien berufen und er ist raus.
Na den Prüfer möchte ich sehen der sich sämtliche Anbauten, Verbindungen und Statikelemente aufschreibt, prüft und berechnet damit er fein raus ist.
Da könnte theoretisch Jeder der anschließend irgendwas einbaut/umbaut, was bei der Prüfung nicht geprüft und dokumentiert wurde, im Ernstfall auf den Prüfer schieben.

Mann sollte von einem Prüfer durchaus gesunden Sachverstand erwarten und gewissen Willen. Diesen klug-möchte-gern Modus fahren meist sehr Junge und unerfahrene Prüfer. Ich würde mir einen anderen, "Erwachsenen" suchen. Häufig ist es einfach Unding/Unwillen/Unfähigkeit oder alles zusammen und hat nichts mit Ingenieurskunst zu tun.
#7
@Valles

Mit dem jungen Prüfer passt in meinem Fall tatsächlich :joy:

Mein erster Versuch mit der Ummeldung:
mit älterem Prüfer durchgesprochen -> alles ok, und bei der Abnahme war ein anderer Prüfer (relativ jung) da, der die Umschreibung so nicht machen wollte.
Hatte damals nur ein paar Möbel reingeschraubt und bin u.a. daran gescheitert, dass die Elektroplatte nur ein Kabel mit Stecker und keinen Außensteckdose hatte. Und der Sprinter war nur mit Kurzzeitkennzeichen angemeldet-> deshalb Abbruch

Der zweite Versuch
Alles notwendige vernünftig eingebaut.
Zur Sicherheit Vorgespräch
Und wieder an jungen Prüfer gescheitert

Vielleicht doch den Prüfer nach dem Alter aussuchen :grinning:
robat1 gefällt dies
#8
E-Nummer im Wohnmobilaufbau? Das wäre mir aber neu.
Die Kfz-Richtlinien sind nicht bzw. kaum im Aufbau anzuwenden. Deswegen ist es ja eine extra Aufbauart mit besonderen Regeln. Keine Klappe, Anschlussdose, Einfüllstutzen oder Dachlüfter hat eine E-Nummer. Das sollten die Prüfer aber eigentlich wissen.
Valles gefällt dies
#9
Thomas, kommt wohl darauf an, ob hinten einer Sitzen darf während der Fahrt oder nicht.

Laut TÜV Merkblatt benötigen alle Scheiben eine Bauartgenehmigung (da sie ja u.U. als Notausstieg dienen und wegen der Splittergefahr, wenn hinten jemand sitzt). Ausnahmen kenne ich eigentlich nur bei einer kompletten Trennwand. Von Wohnwagen kenne ich das allerdings auch, dass die eine Bauartgenehmigung brauchen.

Und Einfüllstutzen und Fensterscheibe ist dann schon ein kleiner Unterschied ;)
#10
Okay, bei den Fenstern gehe ich mit, wenn eingetragene Sitze daneben sind. Aber das auf Dachhauben anwenden finde ich schon weit hergeholt. Und ich hab weder bei Dometic Hekis noch bei Fiamma Vents je eine E-Nummer gesehen.