Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Alles rund um die Aussenhaut, Fenster, Luken, Klappen, Durchbrüche, etc...
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#1
Hallo,

vielleicht muss ich den Betreff nochmal ändern, aber derzeit fällt mir nix besseres ein.

Im Bereich der Landrover-Reisemobile sieht man zB. außen angebrachte Sandbleche oder Schaufeln.
Es gibt stark modifizierte Fahrzeuge, also zB. halber VW-Bus auf VW-Bus. Leichenwägen genauso wie Strech-Limosinen.

Alles Modifikationen die nicht über eine ABE oder ähnliches gehen.
Wird die Schaufel am Landy nur geduldet? :innocent:
Der Polizist prüft doch nicht den ganzen Fahrradträger ob alle Schrauben und Halter vom Hersteller sind und richtig montiert sind.. :face_with_raised_eyebrow:

Die Verbreiterungen (Flares?) um hinten quer zu schlafen und dann mehr Breite zu haben werden geprüft und beäugt wie ich in einem Thread lesen konnte. :face_with_monocle:

Deshalb die Frage:
Wenn ich nun am Dach einen großen Ausschnitt herstelle und aus Blech eine Haube drüber klebe, wird das vom TÜV geprüft oder ist es unrelevant weil es nicht im Gefahrenbereich eines Fußgängers ist? :heart_eyes:

Gruß
Martin
#2
Hallo Martin, ich denke, man sollte zwischen "lösbaren" und "fest verbauten" Komponenten unterscheiden. Das erste ist "Ladung" und hat andere Bestimmungen einzuhalten wie "Fahrzeugmodifikationen". Bei denen will der TÜV sehr wohl mitreden. Um auf das aufgeschnittene Dach zu kommen; das ist bestimmt als "Tragende Struktur" eingestuft und kann nicht beliebig verändert werden, auch wenn man davon ausgeht, dass es keine Fußgänger gefährdet. Bei beladenem Fahrzeug und Kurven/Bremsen kann das Fahrzeug ein ungeahntes Verhalten zeigen bis hin zum Schleuderunfall.
Gruß Manfred
Andolini gefällt dies
#3
Hallo Martin

man sieht ja machmal so Umbauten aus früherer Zeit. Halbierte Bullis wurden oben auf Busse aufgeschweisst usw.. Das könnte heute etwas schwieriger werden. Ich mepfehle so ein Vorhaben einfach vorher mit dem TÜV zu besprechen. Die Mitarbeiter werden gerne vorher lieber eingebunden anstatt später vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Derlei Gespräche hatte ich mit meiner Oldtimerei schön öfter und die Bereitschaft war immer sehr gross mir zu helfen. Bezahlen musste ich für die Vorabberatung nie.
#4
Zur Dachveränderung wäre als erstes das Fahrzeug wichtig um das es geht. Beim Kastenwagen ist schon viel möglich, wenn du die Aufbaurichtlinien beachtest. Also die Dachholme möglichst nicht zersägen und wenn doch, musst du für gleichwertigen Ersatz sorgen. Wenn deine Veränderungen dauerhaft und fest verbunden sind (und man sie sieht ;)), sowie die Abmessungen deines Fahrzeuges über die Toleranz verändern, musst du sie eintragen lassen. Außerdem muss alles was Sicherheit, Umwelt und Änderung der Fahrzeugart betrifft abgenommen werden, weil sonst die Betriebserlaubnis erlischt.

Sprich deine Idee mal komplett aus. Wir sind nicht nur neugierig sondern können auch Tipps geben. :)
#6
Danke für Eure Beiträge.
Der Anfang ist ein Konzept, dabin ich gerade...

Bei mir solls ja ein Sprinter W906 werden. L3H2.
L3H3 finde ich hässlich, und ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt , so wie ich ihn haben will wohl auch nicht zu bekommen.
Die Dächer von SCA sind Boote und nochdazu für einen L3H1.
Evels (evels.de) will mir ein Angebot erstellen, da warte ich noch drauf, die Erhöhung auf 50% der Dachlänge zu bauen ist möglich wurde mir gesagt.
Jedoch vermute ich mal, so teuer wie ein ganzes Dach.


So überlege ich nun dran das Dach wirklich nur auf dem vorderen Meter (oder auch 950mm) zu öffnen und mit einer Haube (240mm hoch) zu verschliessen.
Also einen L3H-Zwei-Komma-Fünf.
Bzw. L3H3 50%
:grin:

So wie ich, als Anfänger, die Aufbaurichtlinie verstehe, müsste ich dann die (hoffentlich eine) rausgesägte Strebe ersetzen.

Die erste Frage die ich mir gestellt habe war, ob es überhaupt für eine Privatperson heute noch möglich ist, so eine Modifikation ohne Gefängnisstrafe machen zu können.
Danke und Gruß

PS: Noch ein Linktipp:
Es ist schon toll zu sehen was so alles geht...
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
#7
Hi

Also wenn das Dach großflächig ausgeschnitten wird und dabei Dachquerträger durchtrennt werden, muss ein umlaufender Rahmen am Ausschnitt entlang eingeschweißt werden.
So ist das auch bei serienmäßigen Hubdächern der Fall.

Ein Kumpel hat das mal bei einem Transit sekbst gemacht und dann ein selbstkonstruiertes Hub-Klappdacht aus 4cm dick isolierten Verbundplatten draufgebaut.
Den TÜV hat, meines Wissens, nur der Rahmen interessiert und auch nur 1 x weil er dem TÜV darauf hingewiesen hat die 10 Jahre danch hat der TÜV nicht ein einziges mal nach dem Dach geschaut.

Aber ich frage uhn nochmal wie das ganz genau gelaufen ist.

Robert
#8
martin.k hat geschrieben: vor 4 Jahre

Die erste Frage die ich mir gestellt habe war, ob es überhaupt für eine Privatperson heute noch möglich ist, so eine Modifikation ohne Gefängnisstrafe machen zu können.
Wir bringen Dir Kuchen mit eingebackener Feile und holen Dich raus. 800 Forenmitgleider stürmen den Knast! :rofl:
avofix, Cruisemobile, martin.k und 1 andere gefällt dies