Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Tagebücher die den Camperausbau beschreiben
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#21
Thilo, mal ein kleiner Tipp zu den Bildern. Entweder quer fotografieren oder nach Einstellen die Drehfunktion benutzen, das erleichtert das Betrachten sehr. Denn beim Betrachten auf dem Handy dreht sich alles immer mit. :grinning:
Gruß Wolfgang
Andolini gefällt dies
#24
WOW, ganz tolles Fahrzeug!!!
Thilojrg123 gefällt dies
#25
Hallo Thilo,

geiler Kasten, tolles Projekt.
Bin zwar eingefleischter Sprinter Fan, aber man weis ja nie.
Das Fahrzeug ist neu?!? Wird der Kasten weiter mit der 3.0l Maschine angeboten und eventuell auch als 4x4? Beim Sprinter gibt's den jetzt nicht mehr. Bei einem neuen Projekt würde ich auf 4 to. plus x auflasten. Macht sonst echt keine Freude mit jedem Gramm rechnen zu müssen.

Bin sehr gespannt wie es weiter geht. :thumbsup: :thumbsup:
#26
@asagi28
Vielen Dank :innocent: :star_struck:
Ja, der Daily ist komplett neu, aus dem Grund, weil man den in der Höhe und der Länge schlichtweg nicht gebraucht bekommt... :face_vomiting:
Und wie du sagst, 210PS mit 3.0Ltr Hubraum.
Eine Auflastung hab ich zwar im Hinterkopf, aber nur als allerletzte Lösung. Ich hasse es nur noch mit 80km/h durch die GEgend zuckeln zu können, das geht gar nicht...
Das war auch einer der Hauptgründe warum ich im März mein Rimor 747 mit 4.6to verkauft hab... :thinking:

Grüße

Thilo
#27
Dein Kasten ist zum Wohnmobil umgeschrieben!
Deshalb:

Welche Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für ein Wohnmobil über 3,5 t?

Denn die Verkehrsregeln für ein Wohnmobil über 3,5 t sehen andere Geschwindigkeitsbeschränkungen vor als für leichtere Fahrzeuge. So gilt gemäß der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO für ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 t auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
#28
Autobahnen 100km/h und Landstraßen 80km/h.

Dazu noch höhere Mautgebühren. Im Ausland ebenfalls andere Tempolimits. Überholverbote und Mindestabstände von LKW´s gelten dann. Eventuelle Durchfahrtsverbote mit Sonderzeichen 253. Warnleuchte ist Pflicht oberhalb 3,5T und parkst du die Kiste in der Nacht in einer Ortschaft muss eine eigene Lichtquelle oder Warntafel angebracht sein. Höhere KFZ Steuer. In der Schweiz muss man direkt an der Grenze am Zoll eine sogenannte Schwerlastabgabe entrichten, mit jedem Grenzübertritt.

Ich würde auch mit aller Macht versuchen unter den 3,5T zu bleiben auch wenn es extrem schwer werden wird.

Gruß Rico
Thilojrg123 gefällt dies
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