- vor 5 Jahre
#12
Hi Mane,
im Brief stehen original natürlich nur die Werksfelgen drin und auch nur deren Reifengrößen. Will man andere Felgen muss man diese beim TÜV in den Fahrzeugbrief eintragen lassen.
Felgen kommen in der Regel mit ABE. In der ABE steht als allererstes mal drin ob die Felge auf dem Auto überhaupt montiert werden darf - ob das jemals vom Felgenhersteller mit diesem Fahrzeug dem TÜV vorgeführt wurde. Wenn das Fahrzeug in der ABE mit drin steht, dann steht da auch haarklein erklärt auf welchem Fahrzeug man welche Reifengrößen fahren und ggf. noch welche Modifikationen vorgenommen werden müssen. Hab mich da mit meinem TÜVer auch diesbezüglich abgesprochen. Ich muss jetzt z.b. noch Kotflügelverbreiterungen montieren dann kann ich die eintragen lassen. Sollte aber laut dem TÜVer kein Problem sein.
Problematisch wirds erst wenn man Felgen montieren will, welche keine ABE haben. Da müsste man beim TÜV eine Einzelabnahme machen und muss ein 5. Exemplar der Felgen haben weil dies der TÜV zurstört um damit Materialtests zu machen - zwecks Stabilität usw... Das wird aber echt teuer. Meine Info diesbezüglich war ca. 1800,-EUR nur für den TÜV und eben noch die extra Felge! Lohnt sich nicht wirklich...
Wichtig ist auch, dass der Reifendurchmesser nicht um so viel größer wird und somit der Abrollumfang so stark verändert, dass der Tacho nicht mehr stimmt. Eine Abweichung von 5% wird noch akzeptiert. Bei größerere Differenz muss man zur Werkstatt und das anpassen lassen.
17" ist nicht so problematisch, 18" dagegen ist echt eine Korinthenkackerei sondergleichen... Deutschland halt...
Grüße
Mark
PLZ 904xx, Peugeot Boxer 3, L2H2, Light Fahrwerk, Luftfahrwerk hinten, 18“ Alu-Felgen,
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